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Gegen den Beamten läuft nun ein Disziplinarverfahren (Symbolbild).

© Rainer Jensen/dpa

Fahrradkontrollen in Berlin: Polizei konzentriert sich jetzt auf Haupt-Unfallursachen

Bremse, Klingel, Licht: Bislang kontrollierte die Polizei vor allem Radler selbst. Nun kümmern sich die Beamten um Abbiegen und Vorfahrtsmissachtung. Die Quote für mehr Sicherheit: 0,2.

Klingelt die Klingel, leuchtet das Licht? Seit vielen Jahren ärgern sich Radfahrer über solche Inaugenscheinnahmen durch Ordnungshüter. Vorbei. Die Berliner Polizei hat ihre Kontrollen zum Schutz von Radfahrern völlig neu ausgerichtet. Gearbeitet wird jetzt nach Quote - ein Fortschritt für die Sicherheit. Seit Anfang 2016 müssen für jeden Abbiegeunfall und für jeden Vorfahrtsunfall eine bestimmte Zahl entsprechender folgenloser Verstöße geahndet werden. Die Polizei bestätigte dies auf Nachfrage. „Wir konzentrieren uns jetzt auf die Hauptunfallursachen“, sagte ein leitender Beamter - das sind vor allem abbiegende Autos.

Seit vielen Jahren hatten Fahrradaktivisten und der Fahrradclub ADFC immer wieder der Polizei vorgeworfen, nur „Bremse, Licht und Klingel“ zu kontrollieren. 2003 hatte der damalige Berliner Fahrradbeauftragte Benno Koch die Arbeit der Polizei scharf kritisiert, als sie eine Sonderaktion wegen der „stetig nachlassenden Verkehrs-Disziplin unter Radfahrern“ ankündigte. Kontrollen von Licht seien sinnlos, hatte Koch damals gesagt und darauf verwiesen, dass nicht einmal ein Prozent aller Unfälle diese Ursache hätte.

Im vergangenen Jahr hatte ausgerechnet Polizeipräsident Klaus Kandt ein Signal gesetzt, als er mit seinem Rennrad zu einer Codieraktion gegen Fahrraddiebstahl radelte. Kandts Rad fehlten Licht, Klingel und Reflektoren – und es gab nicht einmal eine Ermahnung. Im gleichen Jahr hatte der damalige ADFC-Vorstand Bernd Zanke noch einmal gefordert, „an den Hauptunfallursachen stärker ansetzen – auch wenn es personalintensiv ist.“

Klingeln kontrollieren ist einfacher

Die Ahndung von verkehrsgefährdend abbiegenden Autos ist aufwändiger als die Klingel-Kontrolle: Erforderlich sind zwei Beamte, die den Autofahrer beobachten, und mindestens einer, der ihn anhält. In dem internen Bericht über die „Zielvereinbarungen“, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es deshalb: „Die Neuausrichtung ist mit einer qualitativen Herausforderung verbunden.“

Seit Januar 2016 gilt in der Zielvereinbarung der Polizei die Quote („Verfolgungsindex“) von 0,2. Das heißt: Für jeweils fünf Abbiege- oder Vorfahrtsunfälle muss ein Autofahrer gestoppt werden, der einen Radfahrer hätte gefährden können. „Fehler beim Abbiegen“ stehen mit 1534 Unfällen im ersten Quartal 2016 mit weitem Abstand an der Spitze der Unfallursachen, wenn Radfahrer zum Opfer der Verstöße anderer werden. Auf Platz 2 folgt das Aufreißen der Autotür, dies verursachte 599 Unfälle.

Rot- und Gehwegradler werden auch gestoppt

Die beiden Hauptunfallursachen, wenn Radfahrer den Fehler machen, sind laut Bilanz für 2015 „Benutzung der falschen Fahrbahn“ (881 Unfälle) und „Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr“ mit 686 Unfällen. Gehweg- und Rotradler müssen natürlich weiterhin damit rechnen, gestoppt zu werden. Im ersten Quartal wurden 1294 Rotlichtverstöße geahndet, heißt es in dem Bericht.

2015 gab es stadtweit 7724 Unfälle mit Radbeteiligung, bei denen 618 Radfahrer schwer und 4740 leicht verletzt wurden. Zehn Radfahrer wurden getötet, drei von ihnen durch abbiegende Autos. Bislang hatte die Zielvereinbarung die wenig freundliche Bezeichnung „Verfolgungsindex Radfahrer“. Vorgegeben war vom Präsidium der Index 7, das heißt, es mussten angesichts von etwa 7000 Unfällen mit Radbeteiligung berlinweit jährlich sieben mal so viele Verstöße (es reichte die Klingel) geahndet werden, also 49.000. Tatsächlich wurden die Vorgaben noch übertroffen, im Abschnitt 47 (Lichtenrade und Marienfelde) wurde in einem Quartal sogar ein Wert von 17 erreicht.

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