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Fall Charlyn: Lebenslange Haft für Briefkastenbomber gefordert

Er legte eine Bombe in den Briefkasten seiner Stiefschwester, die seiner zwölfjährigen Nichte Charlyn den Arm zerfetzte. Nun fordert die Staatsanwaltschaft, den geständigen Angeklagten lebenslang ins Gefängnis zu sperren.

Im Prozess um den Briefbombenanschlag auf eine Familie im Stadtteil Rudow hat die Berliner Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Ankläger sah es am Montag als erwiesen an, dass der 33-jährige Mann im November 2008 aus Rache zwei selbstgebaute Sprengsätze in und vor dem Wohnhaus der Familie seiner Stiefschwester in Rudow platziert hatte, um sie und deren Mann zu töten. Daher solle er wegen versuchten Mordes und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen verurteilt werden.

Der nicht tödliche Ausgang des Anschlags sei kein Verdienst des Angeklagten, betonte der Staatsanwalt. Er habe die Familie buchstäblich „ins Unglück laufen lassen“. Denn die „Brisanz und Gefährlichkeit der Sprengsätze“ sei ihm durch Probesprengungen bekanntgewesen.

Eine Bombe, die im Hausbriefkasten deponiert war, hatte seiner zwölfjährigen Nichte Charlyn beim Herausnehmen der Post den Arm zerfetzt. Ein zweiter Sprengsatz auf dem Autodach seines Stiefschwagers war nur durch einen glücklichen Umstand nicht explodiert.

In dem seit August vergangenen Jahres laufenden Verfahren hatte der Angeklagte den Anschlag gestanden. Seinen Angaben nach legte er die Sprengfallen, weil er die Familie für einen Einbruch in seine Wohnung verantwortlich machte und die Polizei dazu bringen wollte, in der Angelegenheit zu ermitteln. ddp

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