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Gefängnisse: Berliner Häftlinge können weiter ungestört telefonieren

Mobilfunk-Blocker sollten ab 2010 Handy-Gespräche in Gefängnissen verhindern. Finanzsenator Ulrich Nußbaum gibt aber die Mittel nicht frei.

Durch spezielle Handystörsender sollte in Berliner Gefängnissen verhindert werden, dass Häftlinge mit eingeschmuggelten Mobiltelefonen Kontakt nach außen aufnehmen – das verkündete die Justizsenatorin Gisela von der Aue vor einigen Monaten. Doch daraus wird so bald nichts. Im Doppelhaushalt 2010/11 ist nur ein Bruchteil des eigentlich nötigen Budgets eingeplant, wurde jetzt bekannt. Die Senatsverwaltung für Justiz hatte 2,5 Millionen Euro für das Projekt berechnet, nun sind nur 600 000 Euro veranschlagt. „Das Projekt ist nicht tot“, versichert aber der Sprecher der Senatsverwaltung, Bernhard Schodrowski. Er bedauert jedoch, dass sich der Einbau der Störsender verzögere. Wie weit sich der Zeitplan verschiebt und wann die ersten Handy-Blocker funktionieren werden, wollte er am Montag nicht sagen.

Im Jahr 2007 waren in allen Berliner Haftanstalten bei Gefangenen zahlreiche Handys gefunden worden, die zuvor in die Anstalten eingeschmuggelt wurden. Besonders in die Schlagzeilen geriet die Jugendstrafanstalt in Charlottenburg, wo von Helfern regelmäßig Handys über die Gefängnismauern geworfen wurden. Im Mai 2008 wurde deshalb ein elektronisch gesicherter Innenzaun errichtet, zuvor waren schon zusätzliche Gitter an den Fenstern montiert worden. Nach dem kürzlich verabschiedeten Gesetz sind die Sender für alle Berliner Gefängnisse vorgesehen, die Jugendstrafanstalt wäre der erste Standort für die Störsender gewesen.

„Dank der Politik des rot-roten Senats wird es auch zukünftig möglich sein, per Handy aus den Haftanstalten Straftaten vorzubereiten und zu begehen“, kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Cornelia Seibeld, am Montag. Justizsenatorin Gisela von der Aue habe außerdem das Parlament ausgetrickst. Noch am Donnerstag vergangener Woche habe sie per Eilantrag über den Gesetzentwurf abstimmen lassen, der die Handy-Blocker erst ermöglicht, obwohl ihr schon bekannt gewesen sei, dass dafür keine Mittel im Haushalt vorgesehen sind. Zudem bezeichnete Seibeld den von der Senatsverwaltung genannten Betrag von 2,5 Millionen Euro als „völlig aus der Luft gegriffen“. Sachverständige hätten diesen Betrag weder bestätigen noch nachvollziehen können, so Seibeld.

„Die Kostenschätzungen sind realistisch“, sagt dagegen Justiz-Sprecher Schodrowski: „Mit den bewilligten 600 000 Euro können wir die Planung weiterführen.“ Auch ein Testbetrieb in der Jugendstrafanstalt sei mit dieser Summe finanzierbar. Dieser Testbetrieb sei auch deswegen notwendig, weil noch einige technische Fragen geklärt werden müssten. So müsse sichergestellt werden, dass von den Sendern keine Gesundheitsrisiken für Insassen und Angestellte der Haftanstalten ausgehen. Zum anderen sollen die Blocker nur innerhalb der Haftanstalten den Handyempfang stören und nicht im Umfeld. Dies alles werde in der nun weiterlaufenden Planung berücksichtigt, so der Sprecher.

Florian Ernst

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