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Gericht: Im Bankenprozess konnte die Anklage verlesen werden

Im Untreue-Prozess gegen den früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden und Ex-Berlin-Hyp-Chef Klaus Landowsky und elf weitere frühere Bankgesellschaftsmanager hat die 26. große Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Claudia Wolter am Montag Einwände der Verteidiger gegen die für dieses Verfahren benannten Ersatzschöffen als letztlich "unbegründet" bewertet.

Zurückgewiesen hat das Gericht die Forderung nach Aussetzung des Prozesses bis zur Bestellung ordnungsgemäß ermittelter Hilfsschöffen. Wolter betonte, die Kammer habe diesen Beschluss eigenständig gefasst. Das Schreiben der Landgerichts-Vizepräsidentin Margarete Koppers habe keine Rolle gespielt. Wie berichtet, hatte Koppers den Richtern des Landgerichts am 2. Juli mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht trotz einer Ankündigungspanne eine erneute Auslosung der Hilfsschöffen nicht erforderlich sei.

Damit konnte das Banken-Verfahren am dritten Verhandlungstag mit der Verlesung der Untreue-Anklageschrift fortgesetzt werden. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft der Geschäftsführung der früheren Immobilien- und Baumanagement-Tochter (IBG) der Bankgesellschaft um Ex-Geschäftsführer Manfred Schoeps vor, die beiden Immobilienfonds LBB 12 und IBV Deutschland 1 mit überhöhten Ausfallgarantien zulasten der IBG ausgestattet zu haben. Aus Gründen der Absatzsteigerung seien die beiden „Sorglos-Fonds“ mit Generalmiet- und Mietgarantieverträgen mit jeweils 25-jähriger Laufzeit ausgestattet worden. Damit stand die IBG beim Fonds LBB12 für ein Gesamtmieteinnahmevolumen von 1,4 Milliarden Euro in der Gewährleistungspflicht, beim Fonds IBV Deutschland 1 lag dieses Volumen bei 0,9 Milliarden Euro.

Laut Anklage sollen die Angeschuldigten spätestens seit Anfang 1997 gewusst haben, dass die Risiken aus solchen Garantien wegen des rückläufigen Immobilienmarktes durch Leerstand und verzögerte Anschlussvermietung unüberschaubar waren. Auf die Kalkulation dieser Risiken sei bewusst verzichtet worden, obwohl schon damals absehbar gewesen sei, dass die Inanspruchnahme aus diesen Garantien die fondsbezogenen Einnahmen „binnen kürzester Zeit“ übersteigen werde. Laut Anklage ist beim Fonds LBB 12 bis Ende 2003 wegen solcher Inanspruchnahmen ein Mindestschaden von 37 Millionen Euro entstanden. Den beim Fonds IBV Deutschland 1 bis 2003 entstandenen Mindestschaden beziffert die Anklage auf 22,8 Millionen Euro.

Den Bankmanagern um Ex-Bankgesellschaftschef Wolfgang Rupf und Ex-Berlin-Hyp-Chef Landowsky wirft die Staatsanwaltschaft vor, die Ausstattung der Fonds mit den überzogenen Mietausfallgarantien in ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglieder der IBG möglich gemacht zu haben. Zwar gebe es in Sachen LBB 12 dazu keinen förmlichen Aufsichtsratsbeschluss, doch hätten die Banker diese Sonderausstattung auch nicht unterbunden. Im Fall IBV Deutschland 1 habe der Aufsichtsrat dem umfassenden Garantiepaket sogar ausdrücklich zugestimmt. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann muss das Gericht entscheiden, ob es den Verteidigeranträgen zur Akteneinsicht im – eingestellten – Bilanzfälschungsverfahren zu diesen Fonds stattgibt.

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