zum Hauptinhalt

Gerichtsurteil: Messerstecherin muss in Psychiatrie

Die junge Frau, die in einer S-Bahn auf eine Studentin eingestochen hatte, ist vom Landgericht als schuldunfähig bewertet und in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden. Sie soll aus Angst vor quälenden Stimmen gehandelt haben.

Laut Gerichtsangaben war die unter einer Psychose leidende Angeklagte zur Tatzeit krankheitsbedingt schuldunfähig. Sie wurde daher am Freitag vom Vorwurf des versuchten Raubes und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Dem Urteil zufolge leidet die 23-Jährige unter Verfolgungsängsten und hört "unablässig quälende Stimmen". Aus "Angst vor den Stimmen" habe sie sich mit etwas "Spektakulärem" Erleichterung verschaffen wollen, hieß es. Daher sei sie an dem Tag auch "hochgerüstet mit Waffen unterwegs" gewesen. Ihre Unterbringung in der Psychiatrie sei anzuordnen, weil sie unbehandelt eine Gefahr für die Allgemeinheit sei.

Die Gelegenheitskellnerin war angeklagt, im März dieses Jahres in der S-Bahnlinie 7 eine Studentin mit dem Messer angegriffen zu haben, um deren Handtasche zu rauben. Ferner hatte sie zwei Freundinnen der Studentin mit dem Schlagstock attackiert und dabei leicht verletzt. Der Handtaschenraub scheiterte, weil die Studentin die Tasche festhielt und deren Freundinnen sowie andere Fahrgäste zur Hilfe kamen. Die Studentin erlitt neben Hämatomen am Bein eine Schnittwunde im Gesicht und am Finger. Ihre Freundinnen kamen mit blauen Flecken davon. (pb/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false