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Gerichtsurteil: Studentin für Betrug mit gefälschten Markenprodukten verurteilt

Eine angehende Volkswirtin wurde vom Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs verurteilt. Sie hatte wissentlich gefälschte Kosmetikartikel und Designertaschen übers Internet verkauft. Das Gericht vermutet, dass sie dabei nicht allein gehandelt hat.

Im Prozess um gefälschte Markenprodukte hat das Amtsgericht Tiergarten eine Studentin wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss die angehende Volkswirtin 60 gemeinnützige Arbeitsstunden absolvieren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass 26-Jährige billig erworbene Fälschungen von Markenkosmetikartikeln und Designertaschen im Internet als Originalprodukte verkauft und damit die Kunden getäuscht hatte.

Im Prozess legte die Angeklagte über ihren Verteidiger ein pauschales Geständnis ab und räumte ein, die Kunden "hintergangen" zu haben. Die junge Frau hatte von Dezember 2005 bis Oktober 2006 in 19 Fällen gefälschte Markenartikel im Internet versteigert. Der Betrug brachte ihr insgesamt 2100 Euro ein.

Gericht geht von mehreren Tätern aus

Als angehende Volkswirtin habe die Angeklagte "Straftaten begangen, die im Kernbereich des Wirtschaftslebens liegen", rügte der Richter. Es sei schon heftig, wenn man sich als zukünftige Führungskraft "so daneben benehme". Das Gericht war jedoch überzeugt, dass die Angeklagte die Betrügereien keinesfalls allein, sondern "zusammen mit anderen" beging. Das Verfahren gegen ihren Ehemann, der ursprünglich mit angeklagt war, wurde jedoch eingestellt. Die 26-Jährige hatte zuvor betont, dass sie "die Macherin" gewesen sei und ihr Mann davon keine Ahnung gehabt habe. (lee/ddp)

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