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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Update

Gesundbrunnen: Missverständnis führte zu tödlichem Sprung vom Balkon

Ein angeblich mit Haftbefehl Gesuchter sprang aus dem vierten Stock. Anschließend stellte sich heraus, dass ein Beamter einen Fehler gemacht hat.

Am Mittwoch starb ein Mann, nachdem er von seinem Balkon in Gesundbrunnen gesprungen war. Zu dieser Zeit befanden sich mehrere Polizisten mit Haftbefehl gegen den Mann in seiner Wohnung. Der 44-Jährige befand sich angeblich unter dem Einfluss von Drogen und wollte mit dem Sprung einem Gefängnisaufenthalt entgehen.

Bei dem Haftbefehl handelte es sich jedoch um ein Missverständnis: Der Beamte, der die Einsatzkräfte über den angeblichen Haftbefehl informierte, war in der polizeilichen Überprüfungssoftware in der Zeile verrutscht. Der Haftbefehl war für einen anderen Mann gedacht. Das teilte ein Sprecher der Polizei am Freitag mit.

Polizei von Sohn gerufen

Nach bisherigen Erkenntnissen alarmierte ein 17-Jähriger gegen 16.30 Uhr über den Notruf die Polizei zu einer Wohnung in die Koloniestraße, da mehrere Personen versuchen würden, in die Wohnung zu gelangen. Die Personen sollen laut dem Anrufer bewaffnet gewesen sein und die Bewohner mit dem Tode bedroht haben. Am Ort eingetroffen konnten Polizeibeamte im Hausflur vor der betreffenden Wohnung keine Personen feststellen. Auf Klingeln öffnete der Jugendliche einen Spalt die Tür und gab an, dass die Personen bereits weg seien.

Zur weiteren Klärung des Sachverhalts und zur Prüfung, ob sich die Bewaffneten tatsächlich entfernt hatten, begaben sich die Polizisten in die Wohnung und nahmen eine Anzeige wegen Bedrohung auf. In der Wohnung hielten sich der Jugendliche, sein 44 Jahre alter Vater, seine 67-jährige Großmutter und zwei 37 und 45 Jahre alte Bekannte der Familie auf. In der Wohnung entdeckten die Polizisten sechs Fahrräder, von denen eins zur Fahndung ausgeschrieben war. Alle Fahrräder wurden zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt.

Zuvor Drogen

Nach Angaben der Bekannten sollen sie und der 44-Jährige zuvor Drogen konsumiert haben. Bei der Fahndungsnachfrage zu dem 44-Jährigen wurde den eingesetzten Beamten dann mitgeteilt, dass dieser Mann mit Haftbefehl gesucht werde. Das teilten die Polizisten dem Mann mit. Dieser sei erlassen worden, da er eine offenen Geldstrafe von 1500 Euro nicht gezahlt habe. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, bat er darum, sich Kleidung für den Haftaufenthalt zu packen.

Dazu ging der 44-Jährige auf den Balkon im vierten Obergeschoss, um offenbar Kleidungsstücke vom Wäscheständer zu holen. Plötzlich kletterte der Mann über die Balkonbrüstung und ließ sich fallen. Schwer verletzt wurde er in eine Klinik gebracht. Trotz Notoperation verstarb der 44-Jährige am Abend.

Betreuung für Beamten

Disziplinarmaßnahmen für den zuständigen Beamten wird es laut einer Polizeisprecherin nicht geben. Er und die sieben Einsatzkräfte, die vor Ort waren, befänden sich derzeit in Betreuung.

(Tsp)

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