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Lehmann

© dpa

Getränkehändler Lehmann: "Haftbefehl ist eine Frechheit"

Getränke an der Steuer vorbei zu verkaufen, nennt man "Bar-auf-Tatze-Lieferungen". Großhändler Lehmann soll Gastronomen so bei der Steuerhinterziehung geholfen haben.

Berliner Ermittler sind offenbar in der Kneipen und Partyszene der Hauptstadt einem groß angelegten Steuerbetrugsystem auf der Spur. Mindestens 170 Kneipen-, Restaurant- und Diskothekenbetreiber sowie Partyveranstalter sollen nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Berlin und der Steuerfahndung mit Hilfe des Getränkegroßhandels Alkohol und andere Getränke an der Steuer vorbei verkauft haben.

Am Mittwoch hatten Berliner Ermittler in Potsdam die Zentrale des Getränkegroßhändlers Lehmann („Ick koof bei Lehmann“) durchsucht und kistenweise Unterlagen beschlagnahmt. Der Firmenchef und ein Geschäftsführer seien vorläufig festgenommen worden, sagte Justizsprecher Michael Grunwald. Der Chef selbst habe noch am selben Tag eine Kaution hinterlegt, sein Geschäftsführer sei gestern wieder freigekommen.

Firmenchef Horst Lehmann bestritt auf Nachfrage die Vorwürfe und bezeichnete den Haftbefehl gegen ihn als „Frechheit, zumal wir am Samstag mein 50-jähriges Firmenjubiläum feiern und ich ganz bestimmt nirgendwo hin flüchten werde“. Nach Lehmanns Darstellung ist die Firma seit fünf Jahren im Visier der Steuerfahndung, ohne dass je offiziell Ermittlungen aufgenommen oder Strafbefehle verhängt worden seien. „Bei uns ist alles ordnungsgemäß verbucht“, sagte Lehmann, der nach eigener Aussage davon ausgeht, seine 250 000 Euro Kaution nächste Woche zurückzuerhalten – ebenso wie die für den Geschäftsführer hinterlegte Kaution.

Dem Großhandel wird vorgeworfen, Geschäftskunden ein besonderes Geschäftsmodell angeboten und somit die Steuerhinterziehung ermöglicht zu haben. Das Prinzip: Der Getränkehändler liefert oder verkauft einem Gastronom beispielsweise 100 Liter Bier, verbucht dieses Geschäft aber nicht als gewerblichen Handel, sondern als so genannten Barabgang – also so, als ob die 100 Liter von privaten Kleinkunden im Laden gekauft worden seien. „So konnten sich die Gastronomen sicher sein, dass sie nicht in den Büchern des Getränkehandels auftauchen und somit auch die Steuerprüfer ihnen nicht von dieser Seite auf die Schliche kommen konnten“, erklärte Justizsprecher Grunwald.

Die Gastronomen verkauften die Ware ebenfalls an ihren Büchern vorbei. So hätten die Gastronomen Umsatz- und Ertragsteuer hinterziehen können. Über Beschuldigte machte Grunwald keine Angaben: „Bei Steuerstrafverfahren gilt das Steuergeheimnis.“

Ein leitender Steuerfahnder sagte dem Tagesspiegel, solche „Bar-auf-Tatze-Lieferungen“ seien in der gesamten Branche üblich. Tipps kämen oft von ehemaligen Mitarbeitern. Je nach Schadenshöhe würden die Steuern nachgefordert und zusätzlich entweder Geldstrafen verhängt oder die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Strafmaß und Kulanz – etwa Ratenzahlung, um den Betrieb nicht zu ruinieren – hingen stark von der Mitarbeit der Beschuldigten ab. Viele seien dazu bereit, um Schlagzeilen zu vermeiden.

Einige der betroffenen Gastronomen sind nach Auskunft von Justizsprecher Grunwald schon verurteilt worden. Wie viele, konnte er nicht sagen. Intern gehen die Fahnder jedoch davon aus, dass es nicht bei den bisher bekannten 170 Fällen bleiben wird. Nach Auskunft eines Experten sind auch die Computerprogramme der Steuerfahndung immer besser in der Lage, fragwürdige Differenzen zwischen eingekauften Zutaten und erzielten Umsätzen aufzuspüren. Allein in Berlin gebe es rund 140 Steuerfahnder.

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