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Glietsch-Nachfolger: Senat vertagt Ernennung des neuen Polizeichefs

Die Nachfolge von Dieter Glietsch, der in den Ruhestand geht, sollte eigentlich am Dienstag geregelt werden. Doch die Ernennung eines neuen Polizeipräsidenten für Berlin musste vom Senat aus juristischen Gründen verschoben werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Vorgesehen für den Führungsposten ist Udo Hansen, ehemaliger Chef des Bundesgrenzschutz-Präsidiums Ost, zuletzt tätig als Sicherheitsberater in Saudi-Arabien. Doch einer schnellen Ernennung steht das Beamtenrecht im Wege.

Demnach muss zwischen der Auswahl eines Kandidaten und der förmlichen Ernennung eine Frist von zwei Wochen verstreichen. Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Fall entschieden. Die Frist soll unterlegenen Kandidaten die Möglichkeit geben, gegen die Ablehnung der eigenen Bewerbung rechtlich vorzugehen. In Berlin hatte sich auch der Leiter der Polizeidirektion 1, Klaus Keese, für das Amt des Polizeipräsidenten beworben. Die schriftliche Absage von der Innenverwaltung erhielt Kesse aber erst am Montag. Nun will der Senat offenbar auf Nummer sicher gehen und erst am 31. Mai die Ernennung Hansens beschließen.

Das passt noch gerade. Ansonsten müsste die Vize-Polizeichefin Margarete Koppers einspringen. Glietsch wird offiziell am 27. Mai verabschiedet und geht am 1. Juni in den Ruhestand. Die Regelung der Nachfolge vor der Abgeordnetenhauswahl im September wurde von CDU und Grünen kritisiert. Dagegen unterstützte die Gewerkschaft der Polizei eine zügige Neubesetzung. Ein so wichtiger Posten dürfe nicht vakant bleiben. Die Wahl des Polizeipräsidenten durch das Landesparlament wurde 2004 abgeschafft mit der Begründung: Dieses wichtige Amt dürfe nicht in den Parteienstreit geraten. Seitdem ist, wie in den anderen Bundesländern auch, die Landesregierung für die Ernennung zuständig.

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