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Das gestellte Illustrationsfoto zeigt, wie mit einem zu einem Röhrchen gerollten Geldschein ein weißes Pulver von einer Linie in die Nase eingezogen wird.

© picture alliance / dpa

Update

Großrazzia gegen „Kokain-Lieferservice“: Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl gegen drei mutmaßliche Drogendealer

Mit 170 Einsatzkräften ist die Polizei in Berlin und Brandenburg gegen einen „Kokain-Lieferservice“ vorgegangen. Sie fanden auch eine Schusswaffe und Munition.

Nachdem die Polizei zunächst sechs mutmaßliche Drogenhändler festnahm, wurde nun gegen drei der Verdächtigen Haftbefehl erlassen. Sie sollen den Kokain-Lieferservice organisiert haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstagabend über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Drei weitere Beschuldigte wurden von der Haft verschont. Sie sollen lediglich als Fahrer des Kokain-Lieferdienstes tätig gewesen sein.

170 Einsatzkräfte dursuchten am Mittwochmorgen gegen 6 Uhr Wohnungen, Autos, Gewerbeobjekte sowie ein Laubengrundstück in mehreren Berliner Bezirken, das meldete die Polizei am Donnerstagnachmittag. Demnach sind bei dem Einsatz sechs Tatverdächtige festgenommen worden. Die Männer stehen im Verdacht einen „Kokain-Lieferservice“ betrieben zu haben. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Berlin laufen bereits seit Juli 2019.

17 richterliche Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und Brandenburg wurden nun vollstreckt. Der Einsatz erstreckte sich über die Stadtteile Neukölln, Hellersdorf, Marzahn, Wedding, Lichtenberg, Reinickendorf, Weißensee, Ahrensfelde und Blankenfelde-Mahlow. Dabei kamen auch Rauschgift- und Sprengstoffspürhunde zum Einsatz. Zudem befanden sich Finanzermittler unter den Einsatzkräften.

Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem Betäubungsmittel, eine scharfe, geladene Schusswaffe, eine Anscheinswaffe, Munition und eine fünfstellige Geldsumme gefunden und beschlagnahmt.

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Die sechs dabei angetroffenen Tatverdächtigen im Alter von 18, 19, 26, 26, 29 und 39 Jahren wurden festgenommen. Sie sollen am Donnerstag einem Haftrichter zwecks Erlasses von Haftbefehlen wegen gemeinschaftlichen bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeführt werden. Die weiteren Ermittlungen dauern derzeit noch an. (Tsp, lro)

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