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Cannabis-Pflanze.

© Reuters

Haftstrafe: 74-jähriger Rentner aus Berlin pflegte Cannabis-Plantage im Keller

Zum ersten Mal stand ein 74-jähriger Rentner vor Gericht. In seinem Keller pflegte er eine professionelle Cannabis-Plantage mit 89 Pflanzen und verkaufte den Ertrag. Nun wurde er zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Der Rentner hielt eine Hand hinter das Ohr, hörte angestrengt zu und seufzte. Mit 74 Jahren saß er erstmals vor Gericht. Als Cannabis-Züchter, in dessen Keller eine professionelle und akribisch gepflegte Plantage mit 89 Pflanzen gefunden worden war. Die erste Ernte lag verpackt bereit. Helmut B. wollte sie verkaufen. Das gab er am Mittwoch zu. Die erhoffte Bewährung aber bekam er nicht. Drei Jahre und zehn Monate Haft ergingen.

Der Mann hatte als Malermeister ein unbescholtenes Leben geführt. „Bis 2003 war alles völlig normal“, hieß es in einer Erklärung, die sein Anwalt verlas. Doch dann wurde Krebs diagnostiziert. Ein „jüngerer Bekannter“ habe ihm Cannabis empfohlen, um Schmerzen zu lindern. Helmut B. begab sich in die Szene. Ihm war es unangenehm. „Ich passte da wegen meines fortgeschrittenen Alters nicht rein.“ Er besorgte sich Pflanzen. Sie gingen ein. Er wurde operiert. „Den Krebs war ich los, es blieb der Gedanke, dass Cannabis eine gute Sache für mich war.“

Angeblich war es ein „Holländer“, der ihn 2012 auf die Idee brachte, eine professionelle Anlage im Keller aufzubauen. Viel Geld sei zu verdienen, habe der Mann erklärt. B. musste mit einer Rente von 600 Euro im Monat auskommen. Er wohnte zwar mietfrei im Haus seiner Tochter in Lichterfelde, aber manchmal war es knapp. Er wollte seine „Situation verbessern“. Der „Holländer“ habe ihm Technik und Pflanzen gebracht.  

Der Rentner steckte ab 2010 viel Arbeit in den Ausbau des Kellers. Gegenüber der Familie sprach er von einem Fitnessraum. Hinter der Sauna fanden Polizisten später den Einstieg zur Plantage. Knapp zwei Kilo hatte B. geerntet, als er nach anonymen Hinweisen aufflog. Der Abfall lag in acht Müllsäcken in seinem Auto. Man fand auch eine Stahlrute. Das Gericht ging deshalb von einem bewaffneten Drogenhandel aus. Und es könnte noch schlimmer kommen: In einem weiteren Verfahren wird geprüft, ob B. die Plantage bereits vor 2012 betrieben hatte.

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