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Faustrecht? Gleich schlägt Polizist Olaf H. einem Fan im Mommsenstadion grundlos ins Gesicht. Die Szene wurde gefilmt, der Polizist gab die Tat später zu.

© Tsp

Hartes Vorgehen: Prügelpolizist fiel schon vor Jahren auf

Neue Vorwürfe gegen einen verurteilten Beamten: Der Hundertschaftsführer, der im Dezember 2008 grundlos einen Fußballfan geschlagen und verletzt hatte, ist bereits in der Vergangenheit durch hartes Vorgehen aufgefallen.

Wie berichtet, war der Beamte wegen der Schläge zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, er hatte die Tat gestanden. Nun hat der Sender RBB recherchiert, dass H. bereits 1998 und 1999 auffiel, damals als Zugführer der 23. Hundertschaft. Sogar das Abgeordnetenhaus hatte sich mit einem Einsatz des Bereitschaftspolizisten beschäftigt. So hatte H. nach Angaben des Polizeipräsidiums Münster bei einer Castor-Demonstration in Ahaus „unkontrolliert, unbeherrscht und von blindem Aktionismus geprägt“ eine Bahnschranke beschädigt. Insgesamt war die Berliner Bereitschaftspolizei damals wegen ihres ruppigen Vorgehens in Verruf geraten. Wie der damalige Innensenator Eckart Werthebach (CDU) damals mitteilte, habe H. die Beschädigung der Schranke eingeräumt, jedoch behauptet, dass dies für den Einsatz erforderlich gewesen sei. Maßnahmen gegen H. seien deshalb nicht eingeleitet worden.

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Bei einem anderen, per Video dokumentierten Vorfall bei einer Neonazidemo in Königs Wusterhausen im Oktober 1998 soll H. einem Gegendemonstranten in den Unterleib getreten haben. Die Brandenburger Justiz sah in dem Video jedoch keine Straftat. Wie es bei der Polizei hieß, sei der leitende Beamte vor der Verurteilung in diesem Jahr nie disziplinarrechtlich oder strafrechtlich verurteilt worden. So wurde H. 2004 zum Hundertschaftsführer ernannt. Gerade die „23.“ ist in der linken Szene seit Jahrzehnten für ihr Vorgehen berüchtigt. Auf linken Internetseiten wurde H. mit Foto veröffentlicht, auf Demos wurde skandiert, „H., wir wissen wo du wohnst.“

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