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Schweigen ist das oberste Gebot: Michael W. und Holger B. auf der Anklagebank.

© dpa

Hells-Angels-Prozess: Rockerboss hüllt sich in Schweigen

Sieben Kugeln trafen den Rockerboss der Hells Angels André S. Das verhängte Ordnungsgeld konnte den 48-jährigen bisher nicht umstimmen, vielleicht aber die angedrohte Beugehaft.

Polizisten in schusssicheren Westen saßen mit im Saal, als der führende Rocker André S. als Zeuge aufgerufen wurde. Der 48-Jährige ist in dem Prozess gegen einen Ex-Rockerboss der Hells Angels das Opfer. Sieben Schüsse hatten André S. getroffen. Er überlebte den Anschlag vor seiner Kneipe in Hohenschönhausen nur knapp. Gesprächig aber war der schwergewichtige Zeuge nicht. Er verweigerte am Donnerstag jegliche Antworten. Dazu hatte er aus Sicht der Richter nicht das Recht. Sie verhängten ein Ordnungsgeld von 500 Euro. Sollte S. nicht zahlen, muss er für zehn Tage in Haft.

André S. hielt sich an das in der Rocker-Szene geltende Schweigegebot. Damit war zu rechnen. Sein Blick wirkte triumphierend, als er nach kurzem juristischem Tauziehen zwischen seinem Anwalt und dem Gericht ging. Ob er noch einmal als Zeuge geladen wird, ist noch offen. Das Gericht behalte sich diesen Schritt vor, sagte der Vorsitzende Richter. S. habe kein umfängliches Schweigerecht. Zu dem Anschlag am frühen Morgen des 10. Juni 2012 und den gesundheitlichen Folgen müsse er aussagen. Sollte er sich erneut weigern, droht dem Rocker Beugehaft.

Der Ex-Rockerpräsident auf der Anklagebank verfolgte die Vorgänge regungslos. Holger „Hocko“ B. war bis 2008 Präsident der Hells Angels Im Osten Berlins. Bis man ihn ausschloss. André S. wurde sein Nachfolger. Der 52-jährige B. soll einen Auftragsmörder auf S. angesetzt haben, um sich zu rächen. Anders als André S. sagte „Hocko“ vor Gericht aus.

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