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© dpa

Illegaler Waffenbesitz: Bewährungsstrafe für Kurras

Sechs Monate auf Bewährung: Das Amtsgericht Tiergarten hat den ehemaligen West-Berliner Polizisten Karl-Heinz Kurras wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Seine mutmaßliche Spitzeltätigkeit für die Stasi spielte bei dieser Verhandlung keine Rolle.

Er hört kaum noch etwas und ließ sich im Rollstuhl zum Gerichtssaal bringen, doch zu Hause hatte er zwei Schusswaffen versteckt und einen Totschläger. Karl-Heinz Kurras, pensionierter Polizist und ausgemusterter Agent der DDR-Staatssicherheit, wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes am Freitag zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der 81 Jahre alter Rentner wird die Justiz eine Weile beschäftigen. Kurras’ Anwalt Mirko Röder hat noch vor dem Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil angekündigt. Zudem ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen Kurras wegen Verdachts auf Landesverrats. Ein weiteres Ermittlungsverfahren hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet. Es geht um den tödlichen Schuss auf den Studenten Benno Ohnesorg, den Kurras am 2. Juni 1967 bei einer Demonstration erschossen hatte.

Mit den Ermittlungsverfahren begründete Kurras am Freitag vor Gericht sein Schweigen zu der Sache mit den Waffen. In seinem Namen las Anwalt Röder eine Erklärung vor. Kurras gab darin den Waffenbesitz als „große Dummheit“ zu und kündigte an, er werde „keine Fragen beantworten. Ich bitte Sie, Frau Vorsitzende, dies nicht als Unhöflichkeit Ihnen gegenüber zu würdigen. Es ist jedoch so, dass ich die Dinge, die ich der Justiz eigentlich zu sagen habe, in zwei weiteren Verfahren, die gegen mich gegenwärtig geführt werden, vorbringe.“ Die Vorsitzende Richterin Barbara Odenthal, die wegen des großen Zuschauerinteresses im größten Saal tagte, hatte das gewünschte Verständnis für den alten Mann im schwarzen Anzug, weißen Hemd und dunkel gemusterter Krawatte. Mit leicht hochgezogenem Mundwinkel zeigte sie nur gelinden Unmut darüber, dass Kurras ständig den Kopfhörer abnahm, durch den er besser verstehen sollte, was im Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit gesprochen wurde.

Mit der Erklärung hat Kurras viel dazu beigetragen, dass die Waffensache in einer Stunde abgehandelt war. Eine Polizistin und ein Polizist hatten am 12. Juni seine Spandauer Wohnung durchsucht. Immerhin war er als Besitzer einer Schusswaffe registriert, als Waffennarr, Sport- und Hobbyschütze bekannt. Und wer wollte wissen, was in dem Mann gerade vorging, den zwei Forscher der Birthler-Behörde wenige Wochen zuvor als Stasi-Agent enttarnt hatten?

Ein ziemlich sensationeller Aktenfund bewies, dass Kurras während seiner beachtlichen Polizeikarriere die Stasi intensiv mit Material belieferte. Der Mann, dessen Schuss auf Benno Ohnesorg die Protestbewegung von 1967 radikalisiert hatte, der von Kollegen geschützt und als Personifizierung des West-Berliner Ordnungswillens angesehen worden war – dieser Mann war Westagent der Stasi gewesen, und zwar ein äußerst fleißiger und engagierter: 17 Bände mit Material vom Bericht über die Stimmungslage der Polizei, Listen von Mitarbeitern bis zu Hinweisen auf Ermittlungen gegen Stasi-Agenten im Westen hatte Kurras dem MfS zukommen lassen. Jetzt stand er abermals im öffentlichen Interesse, wie nach dem Schuss auf Ohnesorg.

Die beiden Polizisten, die am 12. Juni Kurras besuchten, fanden nicht bloß die Waffe, für die Kurras eine Waffenbesitzkarte hatte; sie entdeckten einen Totschläger – die Schlagwaffe ist generell verboten. Überdies fanden sie auf einem Schrank einen Revolver der Marke Smith & Wesson vom wuchtigen Kaliber 38; er war geladen, daneben lagerten 165 Schuss Munition. Damit hätte Kurras Schlimmes anrichten können.

Dass er dazu gar nicht fähig wäre, stellte Anwalt Röder in der Erklärung heraus, die er für Kurras verlas, während der Alte, seltsam unbeteiligt wirkend, ins Weite blickte oder vor sich hin, die Hände gefaltet, die Selbstbeherrschung in Person, nur ab und zu die Backen aufblasend, als arbeite er auf diese Weise innere Spannung ab. Kurras ließ erklären, er sei vor fast einem Jahr schwer gestürzt und habe am Kopf operiert werden müssen. Er könne seither schlecht sprechen und hören und habe Gedächtnislücken. „Wenn meine Frau mich fragt, was ich gestern gegessen habe, kann ich das heute nicht mehr beantworten.“

Ob Kurras „die Dinge, die ich der Justiz eigentlich zu sagen habe“, also noch sagen wird, muss sich erweisen. Der Prozess war für Anwalt Röder offenbar ein Test. Als Staatsanwalt Bernhard Mix wegen der grundsätzlichen Gefährlichkeit einer scharfen Schusswaffe eine Haftstrafe verlangte, konterte Röder mit der Ansage: Wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage „hart und konsequent“ durchziehe, werde er alle Mittel des Rechtsstaats und jeden Rechtsweg nutzen, etwa auch die Prüfung der Schuldfähigkeit. Womöglich wird Kurras also die Antwort auf die Frage, warum er Ohnesorg erschossen hat, ebenso für sich behalten wie das Motiv für sein Stasi-Engagement.

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