zum Hauptinhalt

Info zu Brandstifter-Prozessen: Zwei Bewährungsstrafen und ein Freispruch

Oft sind die Urteile milde. Eine Haftstrafe bekam bisher erst ein Autobrandstifter. Bei einer mutmaßliche Serientäterin, mangelte es der Justiz drei Mal an Beweisen.

Auf Bewährung

Erstmals in diesem Jahr gelang den Ermittlern die Festnahme eines Brandstifters Mitte Juni. Detlef M., 43, aus Friedrichshain soll im Maiversucht haben, einen BMW anzustecken. Dabei wurde er von einem Zeugen fotografiert. Das Urteil nach zweimonatiger Untersuchungshaft enttäuschte viele Ermittler: 22 Monaten Haft auf Bewährung.

Geständig

Ebenfalls auf Bewährung verurteilt wurde im März dieses Jahres der geständige Autobrandstifter Thomas K. aus Kreuzberg. Er war im September 2010 gefasst worden, als er einen Golf anzünden wollte. Er hatte schon zwei Monate vor der Festnahme ein Auto angesteckt. Das Geständnis führte zu einem kurzen Prozess. Das Urteil: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.

Drei Freisprüche

Dreimal wurde Alexandra R. in Prozessen wegen politisch motivierter Brandstiftung mangels an Beweisen freigesprochen. Zuletzt im Juni 2011. Ihre Festnahme im Mai 2009 war die erste im Zusammenhang mit politisch motivierten Brandanschlägen auf Autos.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false