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Justiz: Berliner Freigänger unter Mordverdacht

Gegen einen Freigänger einer Berliner Haftanstalt ist ein Haftbefehl ausgestellt worden. Der als Neonazi bekannte Mann steht unter dringendem Tatverdacht, während seinem Hafturlaub einen 42-Jährigen getötet zu haben.

Gegen einen 35-jährigen Freigänger einer Berliner Haftanstalt ist nach der Tötung eines Mannes im brandenburgischen Schilda ein Haftbefehlerlassen worden. Der Mann sei unter dringendem Tatverdacht in die Justizvollzugsanstalt Cottbus gebracht worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus. Der Mann sei als rechter Gewalttäter einzuordnen und einschlägig vorbestraft. In Berlin hat er eine Gefängnisstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßt.

Der Mann soll am Sonntagmorgen auf seinem Grundstück in Schilda einen 42-Jährigen Berliner durch massive Gewalteinwirkung auf den Brustkorb getötet haben. Der 42-Jährige hatte während der Haftzeit des 35-Jährigen auf dessen Grundstück aufgepasst. Warum es am Sonntagmorgen zu einem Streit zwischen den Männern kam, ist noch unklar. Der mutmaßliche Täter hat sowohl bei der Polizei als auch beim Haftrichter die Aussage verweigert.

Die Leiche des Opfers war am Mittwoch auf dem Grundstück des Tatverdächtigen entdeckt worden. Bei der Obduktion der Leiche wurde festgestellt, dass der Mann letztlich erstickt ist. Sein Brustkorb war infolge von Frakturen des Brustbeins und zahlreicher Rippen zusammengefallen. (mit ddp)

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