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Update

JVA Tegel: Häftling aus Mangel an Beweisen von Missbrauchsverdacht freigesprochen

Nach Zeugenaussagen soll ein Strafgefangner seinen behinderten Sohn sexuell missbraucht haben, als er von ihm im Gefängnis besucht wurde. Das Gericht hat den Angeklagten am Mittwoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Der 48-jährige Angeklagte verbüßt wegen Kindesmissbrauchs seit 2004 eine langjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel. Nun wurde ihm vor dem Amtsgericht Tiergarten zur Last gelegt, im April vergangenen Jahres seinen damals zehnjährigen Sohn an einem Besuchstag in der Haftzelle sexuell missbraucht zu haben. Der Anklage nach legte er das behinderte Kind auf seinen Schoß, zog ihm Hose und Unterhose herunter und fasste es am Gesäß an.

Der Vorwurf habe sich durch die Zeugenaussagen nicht mit der Sicherheit bestätigt, die für eine Verurteilung erforderlich sei, hieß es im Urteil. Es gebe Zweifel, was die Zeugen tatsächlich wahrgenommen haben. Sie hätten nicht sagen können, wohin der Angeklagte „genau gefasst“ habe, sagte die Richterin. Im Hinblick auf seine Vorstrafe gebe es schon ein „ungutes Gefühl“. Doch der Missbrauch müsse auch bewiesen werden.

Vor Gericht hat der Mann den Vorwurf bestritten. Die Hose sei beim Hinlegen des Jungen runtergerutscht, sagte er. Er habe sie nur wieder hochgezogen. Seinen Angaben nach war das Kind bockig geworden, nachdem er den Fernsehsender umgeschaltet hatte. Dem Gericht zufolge war ihm diese Aussage nicht zu widerlegen.

Bei einem sogenannten Angehörigenmeeting hatte der Angeklagte Besuch von seiner Frau und den beiden Söhnen bekommen. Dabei saßen die Besucher an Tischen vor den jeweiligen Zellen. Eine 27-Jährige, die ihren Freund im Gefängnis besuchte, hatte eigenen Angaben nach den Übergriff „im Vorbeigehen“ gesehen.

Die Zeugin habe nur für ein bis zwei Sekunden in den Haftraum geschaut und dabei den Jungen mit entblößtem Gesäß auf den Schoß des Angeklagten liegen und eine Handbewegung gesehen, die „hoch und runter“ ging, sagte die Richterin. Ob es sich dabei um einen sexuellen Missbrauch handelte, war nicht zu beweisen. Auch der wegen Vergewaltigung in Haft sitzende Freund der Frau hatte eigenen Angaben zufolge nur die Hand „am Gesäß“ des Jungen gesehen. Die Ehefrau des Angeklagten gab an, in dem Moment auf der Toilette im Haftraum gewesen zu sein.

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Stieftöchter wurde der Angeklagte im April 2004 vom Berliner Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Im Oktober dieses Jahres steht nun seine Haftentlassung an. Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte zwei Jahre Haft gefordert und kündigte eine Überprüfung des Urteils an. (ddp)

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