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Am Montag fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

© dpa

Kinderbetreuer in Berlin verurteilt: Vier Jahre Haft für erneuten Missbrauch

Ein 37-Jähriger aus Hellersdorf war schon einmal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Nach der Haft machte er sich selbstständig - als Kinderbetreuer. Vor Gericht zeigte er sich uneinsichtig.

Es lagen sechseinhalb Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs hinter Danny R., als er sich mit einem Betreuungsservice selbständig machte. Im Jobcenter glaubte man, er wolle sich um ältere, gebrechliche Menschen kümmern. Der pädophile Mann stand schließlich unter Führungsaufsicht und durfte zu Kindern keinen Kontakt aufnehmen. Der studierte Sozialpädagoge setzte sich dreist über diese Weisung hinweg, blieb lange unbehelligt – und wurde aus Sicht des Landgerichts rückfällig. Der 37-Jährige aus Hellersdorf muss nun erneut für vier Jahre hinter Gitter.

„Er hat gezielt Anzeigen geschaltet, um Eltern auf sich aufmerksam zu machen“, hieß es im Urteil. Planvoll sei Danny R. vorgegangen. Nach verbüßter Strafe, die 2004 in Hessen gegen ihn verhängt worden war, zog er nach Berlin-Hellersdorf. Über das Internet warb er für sich. „Kinderbetreuung rund um die Uhr. Egal wo in Berlin. Gern auch langfristig“, bot er in Kleinanzeigen und auf seiner Website an.

Danny R. wirkt sehr freundlich und zuverlässig. Mehr als 20 Kinder soll er von Frühjahr 2010 bis 2013 beaufsichtigt haben – obwohl er sich von Spielplätzen, Schulen oder Kitas laut Auflagen der Justiz fernhalten musste. Einen vier Jahre alten Jungen habe er während der Betreuung auf einem Spielplatz auf den Mund geküsst, „um sich sexuell zu erregen“, stand nun für die Richter fest. Das sei als schwerer Missbrauch zu werten. Zudem sei R. des Besitzes von Kinderpornografie sowie Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht in 41 Fällen schuldig.

Danny R.: "Ich wollte unabhängig von Hartz IV werden"

Danny R. hatte die Betreuungen zugegeben – und wollte sein Verhalten als eine Notlösung verharmlosen: „Mir war klar: Das mit den Kindern hat einen bitteren Beigeschmack aufgrund meiner Vergangenheit, aber ich wollte unabhängig von Hartz IV werden.“ Eine Umschulung sei ihm nicht finanziert worden. Die Arbeit mit Kindern liege ihm. Im Studium habe er sich darauf spezialisiert. Ihm sei nicht klar gewesen, dass er sich strafbar machen könnte. Allerdings war er mehrfach von Polizisten bei der sogenannten Gefährderansprache daran erinnert worden. Den sexuellen Missbrauch bestritt er. Der Mann mit pädophiler Neigung fühlt sich laut Gutachten zu kleinen Jungen hingezogen.

Im ersten Urteil im Jahr 2004 ging es um 23 überwiegend schwere Missbrauchstaten. R. hatte etliche Übergriffe auf Jungen fotografiert. Diese Bilder habe ihm sein Anwalt nach dem damaligen Prozess zugeschickt, sagte er nun. „Ich wusste gar nicht, dass ich die bei mir im Schrank stehen hatte.“

Der Mann ohne Einsicht hatte auf Bewährung gehofft. Der Anwalt kündigte Revision an.

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