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Kindesmissbrauch: Polizisten und Eltern kommen mit Bewährung davon

In einem Verfahren um den sexuellen Missbrauch zweier Mädchen hat das Landgericht Berlin am Mittwoch einen Polizeikommissar und die Eltern auf Bewährung verurteilt. Begründung: Die Tat sei nicht so schlimm im Vergleich zu anderen Fällen.

Gegen die Mutter und den Vater eines der Opfer wurden wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch durch Unterlassen ebenfalls Bewährungsstrafen von 18 und 19 Monaten verhängt. Die milden Strafen begründete das Gericht damit, dass die Taten im Vergleich zu anderen Fällen "von minderem Gewicht seien". Auch seien die Angeklagten geständig und hätten Einsicht in ihr strafbares Verhalten gezeigt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 52-jährige Polizist in der Marzahner Wohnung der Eheleute von Sommer 2006 bis Sommer 2007 zwölfmal an deren minderjähriger Tochter sexuell vergangen hat. Auch soll er pornografische Fotos von dem Mädchen und seiner Freundin gemacht haben.

Die Eltern hätten den Missbrauch gefördert und sich damit "beständig über ihre Schutz- und Fürsorgepflichten hinweggesetzt", weil sie den befreunden Polizisten immer wieder in die Wohnung ließen, hieß es im Urteil. Mit den Fotos seien die Mädchen zum "bloßen Objekt der Lust und Begierde abgewertet worden". (saw/ddp)

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