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Kindesmisshandlung: Säuglinge misshandelt: Bewährungsstrafe

Wegen körperlicher Misshandlung seiner Zwillingssöhne ist ein 26-jähriger Mann an Montag vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Bewährungsstrafe für Misshandlung seiner Zwillingssöhne: Das Amtsgericht Tiergarten befand einen 26-Jährigen für schuldig, im Oktober und November vergangenen Jahres seine erst fünf Wochen alten Söhne mit den Fingerknöcheln ins Gesicht geschlagen zu haben, weil sie weinten. Beide zogen sich Prellungen zu. Außerdem erlitt einer der Säuglinge einen Schädelbruch, während der Vater ihn beaufsichtigte.

Die Aussage des Angeklagten, dass ihm der Säugling beim Spielen heruntergefallen und dabei auf einen Gegenstand aufgeschlagen sei, könne nicht widerlegt werden, hieß es im Urteil. Der Angeklagte hatte im Laufe des Ermittlungsverfahrens unterschiedliche Erklärungen dazu gemacht. "Bei allem hat man das Gefühl, es sind Ausreden. Doch wir können es nicht beweisen", sagte der Richter.

Im Prozess hatte der Vater die Schläge gestanden. Der Elektroinstallateur gab an, aufgrund seiner beruflichen und persönlichen Situation überfordert gewesen zu sein. "Ich konnte nicht mehr", sagte er. In beiden Fällen habe er vergeblich versucht, die weinenden Kinder zu beruhigen. Er habe Bindungsprobleme und keinen Zugang zu den Zwillingen gefunden, sagte er.

Ein ärztlicher Bericht bescheinigte dem bislang nicht vorbestraften Mann, dass er sich im März dieses Jahres freiwillig in eine zweiwöchige Therapie begab, weil er sich selbst für eine "Gefahr" hielt. Er wurde vom Gericht angewiesen, die Therapie fortzusetzen. Die Säuglinge sind derzeit in einer heilpädagogischen Einrichtung untergebracht. ddp

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