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Zwei Urteile stehen für Klaus Landowsky am Landgericht noch aus.

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Klaus Landowsky: Aus dem Urlaub zurück auf die Anklagebank

Vor dem Verfassungsgericht hatte der Ex-Banker und CDU-Patron Klaus Landowsky Erfolg. Jetzt ging der Prozess um die Bankenaffäre weiter.

Viel reden mochte er nicht. Dabei hätte Klaus Landowsky allen Grund dazu. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst Urteile gegen ihn in einem Verfahren zur Aufarbeitung der Bankenaffäre aufgehoben. Nun ist der Ex-Banker und CDU-Patron nicht mehr vorbestraft. Das könnte auch Folgen haben für ein anderes Untreue-Verfahren über Fondsgeschäfte gegen ihn und elf Manager, das Donnerstag vor dem Landgericht verhandelt wurde.

Gut gebräunt ist er aus dem Urlaub in der Steiermark zurückgekehrt. Das immer noch volle silbergraue Haar hat der 68-Jährige zu einem scharfen Seitenscheitel gekämmt. „Wir sind zuversichtlich“ – mehr sagt er nicht.

Seit dem 22. Juni 2009 tagt die 26. Wirtschaftsstrafkammer. Aber nach dem Karlsruher Urteil stehen die Uhren in gewisser Weise wieder auf Null. Richterin Claudia Wolter sagt: „Sobald wir uns dazu eine Meinung gebildet haben, werden wir Rechtsgespräche führen.“ Eine gewisse Ratlosigkeit hört mancher aus ihren Worten heraus. Dagegen ist die Sache für die Riege der Rechtsanwälte an der Seite der Angeklagten klar: „Ohne Gutachten eines Sachverständigen kann auf keinen Fall ein Schaden festgestellt werden“, gibt einer zu Protokoll. Und er meint: Dass ein Schaden durch den Verkauf der abenteuerlichen Rund-um-sorglos-Fonds durch die Spitze des landeseigenen Immobilien- und Bankenkonzerns billigend in Kauf genommen wurde – das soll ein Gutachter erst mal beweisen. Und auch wenn das so käme – ein Gutachten ist so gut wie ein Gegengutachten.

Karlsruhe hat die Hürde für eine Verurteilung von Managern in Wirtschaftsprozessen hochgelegt. Fehlentscheidungen seien noch lange keine Untreue. Und überhaupt, welcher Schaden denn hier verhandelt werde, will Landowskys Rechtsanwalt wissen: „Es gibt nicht einmal Anhaltspunkte für einen Schaden trotz einjähriger Verhandlung“, sagt Cord Henrich Heinichen.

Das sehen die Ermittler naturgemäß anders. Und als die Richterin „Beweismittel acht“ vorliest, kehrt die Erinnerung an die Affäre zurück. Es ist ein Brief des damaligen „Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen“, voll mit Vorhaltungen über die völlig unzureichende Absicherung vor Risiken: Man habe Mieteinnahmen zu optimistisch eingeschätzt und zu wenig Vorsorge getroffen – obwohl man Fondsanlegern Geldausschüttungen über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren garantierte.

Die Folgen sind schnell erzählt: Um einen Zusammenbruch der von Kredit- und Garantielasten erdrückten Bankgesellschaft zu verhindern, wurden Fonds- und Baugeschäfte auf die Cayman-Inseln verschoben. Als das Manöver aufflog, übernahm das Land die Haftung für Risiken in Höhe von über 21 Milliarden Euro.

Eine Endabrechnung gibt es noch nicht. Landowsky und seine Anwälte versichern aber, die Fonds werden am Ende ein Riesengeschäft für Berlin. Bei der landeseigenen BIH, die die Fonds heute verwaltet, heißt es, 1,9 Milliarden Euro seien bisher für den Ausgleich von Fonds-Garantien ausgegeben worden. Der Schaden der Anleger, die auf unerfüllten Garantieversprechungen sitzen blieben, ist da noch nicht eingerechnet. Aber das alles wird vor dem Landgericht ohnehin nicht verhandelt.

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