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Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Berlin Straftaten begehen, wird geringer. Die Innenbehörde führt das auf die langfristigen Konzepte und Strategien zurück.

© dpa

Kriminelle Minderjährige: Weniger Jugendliche werden straffällig

Die Jugendkriminalität in Berlin wird offenbar weniger. Laut Innenverwaltung sank die Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen in den vergangenen Jahren. Dies ergab die Antwort einer kleinen Anfrage im Parlament.

Der Trend klingt erfreulich: Minderjährige schlagen, rauben, stehlen weniger und beschädigen weniger fremdes Eigentum: Bei den Heranwachsenden ist die Zahl der Straftäter von 11.485 im Jahr 2010 auf 9.578 im vorigen Jahr gesunken. Auch die Zahl der delinquenten Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren ging zurück: Waren es im Jahr 2010 noch 11.969 Tatverdächtige, die in der Statistik erfasst wurden, sind es im vorigen Jahr noch 9.858. Selbiges gilt für Kinder: Hier tauchten im vorigen Jahr 4.345 in der Statistik auf - drei Jahre zuvor waren es noch 5.360. Dies geht aus der Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) hervor. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken gibt es jedoch nicht.

Auch die Verurteilungen nach allgemeinem und nach Jugendstrafrecht sind im Bereich der Jugendkriminalität rückläufig. Den Grund sieht die Senatsverwaltung für Inneres in den Konzepten und langfristigen Strategien im Kampf gegen die Jugendkriminalität und Jugendgruppengewalt. So werde für Erst- und Zweittäter die Diversionsrichtlinie angewandt. Diese beinhaltet unter anderem eine Entschuldigung beim Opfer, materielle Schadenswiedergutmachung, Schmerzensgeldzahlungen, Täter-Opfer-Ausgleich, Geldzahlungen an gemeinnützige Einrichtungen oder etwa die Teilnahme an einen polizeilichen Präventionskurs. Auch erzieherische Gespräche mit dem Jugendamt oder der Staatsanwaltschaft können enthalten sein.

In anderen Fällen greife das "Neuköllner Modell" (NKM), das für beschleunigte und vereinfachte Jugendverfahren stehen soll. Hier bearbeiten besonders geschulte Jugendsachbearbeiter die Fälle. Für die Bearbeitung von Straftaten, die Schwellen- oder Intensivtäter verübt haben, steht ein Kommissariat pro Polizeidirektion zur Verfügung. "Mit diesen Ansätzen ist es der Polizei gelungen, die Gewalt- und Jugendkriminalität zurückzudrängen", hieß es bei der Senatsverwaltung. Als Schwellentäter werden Jugendliche oder Heranwachsende bezeichnet, "die mindestens fünf Gewaltstraftaten von einigem Gewicht begangen haben, und hinsichtlich derer anzunehmen ist, dass sie zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere derartige Straftaten begehen werden", heißt es in der Definition. Sie lehnt sich an die im Jahr 2003 entwickelten Intensivtäter-Konzepts an: Hierzu zählen minderjährige Täter, die bereits mindestens zehn Gewaltstraftaten begangen haben.

Auch bei der Justiz soll die Jugendstrafverfolgung neu organisiert werden. Ab dem 1. Juli 2014 werden Verfahren gegen Schwellen- und Intensivtäter einheitlich in der Intensivtäterabteilung bearbeitet. Auch die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft und Polizei soll dadurch weiter gestärkt werden.

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