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Landesgleichstellungsgesetz: SPD-Frauen verärgert über Frauensenator

Frauenvertreterinnen sollen in Zukunft gegen unfaire Vergabe von Jobs klagen können, so wünscht es sich die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen. Doch Frauensenator Harald Wolf bringt das Vorhaben nicht voran.

Das Landesgleichstellungsgesetz soll so geändert werden, dass sich die Chancen von Frauen auf besser dotierte Posten verbessern. Doch seit Monaten schlummert der Entwurf von Frauensenator Harald Wolf (Linke) bei der senatsinternen Abstimmung vor sich hin. Nun ist der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) der Kragen geplatzt. Sie haben am Donnerstag einen eigenen Vorschlag präsentiert, weil das ewige Warten auf den Senat „ärgerlich“ sei, wie die Vorsitzende Eva Högl, die auch im Bundestag sitzt, sagte.

Das Gesetz soll geändert werden, weil 2008 ein Vorstandsposten bei der BVG nach Ansicht vieler Kritiker am Gesetz vorbei besetzt worden war. Bei der Inthronisierung des neuen Finanzvorstands Henrik Falk hatte man auf eine Ausschreibung verzichtet, obwohl dies nach Ansicht der meisten Juristen nach dem Betriebe- und Landesgleichstellungsgesetz erforderlich gewesen wäre. Wolf hatte dies bestritten. Falk blieb im Amt, weil es bisher keine Möglichkeit gibt, gegen die Ernennung zu klagen.

Dies soll sich nach dem Entwurf der SPD-Frauen für ein neues Landesgleichstellungsgesetz ändern. Klageberechtigt werden sollen die jeweiligen Frauenvertreterinnen, sagte die Personal- und Managementberaterin Sybille Uken, die die entsprechende Arbeitsgruppe geleitet hat. Zudem solle eine Klage eine aufschiebende Wirkung haben; heute dauerten Verfahren, falls sie überhaupt möglich sind, bis zu vier Jahren.

Gelten soll die Ausschreibungspflicht wie bisher für den gehobenen Dienst ab der Besoldungsgruppe A 9 sowie ausdrücklich auch für Vorstands- und Geschäftsführungspositionen. Bisher bezieht sich das Gesetz hier nur pauschal auf „Organe“. Ausgeschrieben werden sollen auch Ausbildungsplätze. Bei zu wenigen Bewerbungen von Frauen soll die Ausschreibung einmal wiederholt werden. Entscheidend sei aber stets, wer der beste Kandidat sei, unabhängig vom Geschlecht, sagte Uken. 

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