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Landgericht: Prozess gegen Chirurg: Anwalt gibt auf

Eigentlich sollte der Prozess gegen den Schönheitschirurgen Reinhard S. in die Schlussphase gehen. Doch dann legte der Verteidiger sein Mandat nieder.

Der Anwalt war mit seiner Geduld am Ende. „Ich lege mein Mandat nieder. Das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet“, erklärte Klaus Gedat am Montag. Der 58-jährige S., der für den Tod einer Patientin verantwortlich sein soll, sei am Vortag nicht zu einem verabredeten Treffen gekommen und wolle nun Anträge stellen, die er, der Anwalt, nicht kenne. Es waren nicht die ersten Unstimmigkeiten zwischen ihnen. „Es gibt Dissonanzen“, bestätigte der Chirurg.

Damit ist ein Urteil in die Ferne gerückt. Von einem Abbruch des Prozesses und einem späteren Neustart war allerdings noch nicht die Rede. Sollte der Arzt innerhalb der nächsten fünf Tage keinen neuen Anwalt seiner Wahl benennen, werden die Richter einen Pflichtverteidiger bestellen. Reinhard S. nahm es gelassen. Was Gutachter und Zeugen in dem seit Anfang Dezember laufenden Prozess um Körperverletzung mit Todesfolge sagten, sprach deutlich gegen ihn. Am 23. März soll der Prozess fortgesetzt werden.

Der Arzt hatte eine 49-jährige Patientin, die sich den Bauch straffen lassen wollte, ohne Anästhesisten operiert. Dabei kam es zu einem Herz-Kreislauf-Zusammenbruch. Er konnte die Frau reanimieren, doch laut Anklage erlangte sie das Bewusstsein nicht wieder. Der Chirurg habe die Frau in seiner Tagesklinik liegen lassen und erst sechseinhalb Stunden später den Transport in ein Krankenhaus veranlasst. S. hatte strafbares Verhalten zurückgewiesen und Vorwürfe gegen Ärzte der Klinik erhoben. K. G.

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