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Lübbenow: Fall Jennifer: Kein Hinweis auf Misshandlung

Die in Lübbenow über Jahre von ihren Eltern versteckt gehaltene Jennifer ist nicht misshandelt worden. Das geht laut der Staatsanwaltschaft Neuruppin aus einem medizinischen Gutachten über den Zustand des 13-jährigen Mädchens hervor.

Lübbenow/Neuruppin –  „Die Untersuchungen haben keine Hinweise auf körperliche oder sexuelle Misshandlungen ergeben“, sagte Staatsanwältin Sigrid Komor. Völlig offen lässt das fünfseitige Papier die Frage, ob Jennifer von Geburt an behindert war.

Fest stehe für die Ärzte nur, dass das Mädchen keine hirnorganischen Schäden und auch keine genetischen Defekte habe. Nach vorläufiger Sichtung des gestern bei der Ermittlungsbehörde eingegangenen Schreibens schließt die Staatsanwältin aber nicht aus, dass mangelnde Förderung vorhandene körperliche und geistige Defizite des Kindes verstärkt haben könnte. Komor sagte, jetzt sei zu prüfen, ob das Gutachten für den Nachweis einer Straftat ausreiche. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Verletzung der Fürsorgepflicht und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Nach einem anonymen Hinweis war Jennifer Ende Juli aus dem Elternhaus geholt worden. Der Landkreis hatte Versäumnisse im Schul- und Jugendamt eingestanden. Gegen die zuständigen Mitarbeiter ist ein dienstrechtliches Verfahren eröffnet worden, sagte Landrat Klemens Schmitz (parteilos) gestern. af

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