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Mahrzahn: Zwei Jahre auf Bewährung wegen zweifachen Missbrauchs

Ein Mann aus Mahrzahn ist wegen Missbrauchs von zwei Minderjährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erheblich strafmildernd an, dass der bislang nicht vorbestrafte Mann von Anfang an geständig war.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Berlin am Donnerstag einen 31-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Eisenbahner wurde schuldig gesprochen, vom Sommer 2008 bis Januar 2009 übers Internet Kontakte zu zwei 13-jährigen Jungen geknüpft und diese unter einem Vorwand für sexuelle Handlungen in seiner Wohnung gelockt zu haben.

Einen Jungen hatte er mit dem gemeinsamen Interesse an Eisenbahnen in seine Marzahner Wohnung eingeladen. Bei den drei Besuchen des anfangs noch 13-Jährigen kam es dann jeweils zu den sexuellen Übergriffen. Zudem hatte er den Jungen nackt fotografiert. In diesem Fall sei die Initiative dazu von dem Jungen ausgegangen, stellte das Gericht fest. Das zweite Opfer hatte er in seine Wohnung gelockt, indem er sexuelle Handlungen im Tausch gegen eine Jacke anbot, für die sich der Junge interessierte.

Erheblich strafmildernd sahen die Richter, dass der bislang nicht vorbestrafte Mann von Anfang an geständig war. Dies sei eine "absolute Ausnahme", hieß es im Urteil. Im Prozess räumte der 31-Jährige ein, ein Vorliebe für Jungen im Alter von 13 bis 16 Jahren zu haben. Damit würde er stets "mit einem Fuß auf der Schwelle zum Gefängnis stehen", mahnte der Richter. Er legte dem Angeklagten nahe, die Bewährungsauflage, eine Sexualtherapie zu beginnen, zu erfüllen. Einen entsprechenden Termin beim Therapeuten konnte der Angeklagte dem Gericht bereits nachweisen. (dapd)

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