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Mann stirbt bei Aufzug-Unfall: Tödlicher Fahrstuhl: Behörde prüft Verantwortlichkeit

Der tragische Tod eines Mieters, der am Mittwoch in einem Aufzug eingeklemmt worden war, wird jetzt auch von der Aufsichtsbehörde Lagetsi untersucht. Der Mann hatte selbst versucht, den Fahrstuhl wieder in Gang zu bringen.

Nachdem am Mittwochabend ein 67-jähriger Hausbewohner in der Giesebrechtstraße in Charlottenburg in einem Altbau-Aufzug eingeklemmt und tödlich verletzt worden war, untersucht nun die Kriminalpolizei den Vorfall gemeinsam mit der zuständigen Aufsichtsbehörde Lagetsi, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. "Der Aufzug ist bis zum Abschluss der Ermittlungen versiegelt. Er wird erst nach einer Wartung und Wiederinstandsetzung und Abnahme durch den TÜV wieder freigegeben", sagt Lagetsi-Sprecher Robert Rath.

Mittlerweile sind auch Details dazu bekannt geworden, wie es zu dem tragischen Unglück um kurz nach 20 Uhr in der Charlottenburger Giesebrechtstraße kommen konnte: Offenbar war der Altbau-Aufzug des Gebäudes wieder einmal - wie schon häufiger in letzter Zeit - auf gleicher Etage stecken geblieben. Es handelt sich um ein älteres Modell, bei dem es zwei Türen gibt: eine zum Treppenhaus und eine Fahrkorb-Tür. Diesmal war aus bislang nicht bekannter Ursache auch noch das Glas der Metalltür vom Treppenhaus zum Aufzug zersprungen.

Um den Fahrstuhl wieder in Gang zu bekommen, griff der 67-Jährige durch die zersprungene Glasscheibe hinein und steckte seinen Kopf durch die Öffnung der Scheibe, um an die Bedienknöpfe des Aufzugs zu gelangen. Diese drückte er diverse Male. Plötzlich setzte sich der Aufzug wieder in Bewegung - allerdings sehr schnell, so dass es dem Rentner nicht mehr gelungen ist, seinen Kopf rechtzeitig aus der Öffnung zu ziehen.

Lagetsi-Sprecher Robert Rath warnte davor, als Laie selbst zu versuchen, die Mängel an einem Aufzug zu beheben. "Do-it-yourself-Mentalität ist in solchen Fällen nicht angebracht", betont Rath. Grundsätzlich ist es bei Fahrstühlen so, dass der Betreiber - in diesem Fall die Eigentümer-Gemeinschaft - die Verantwortung für die Wartung und Betriebsfähigkeit hat. Wartungsarbeiten müssen von einer Fachfirma vorgenommen werden. Diese gibt auch eine Empfehlung heraus, in welchen Intervallen das Modell gewartet werden sollte.

Zudem gibt es unabhängig von den Wartungen alle zwei Jahre eine Hauptprüfung sowie innerhalb dieses Zeitraums eine Zwischenprüfung, die von einer "Zugelassenen Überwachungsstelle" - beispielsweise dem TÜV oder der Dekra - durchgeführt wird. Laut Rath übernimmt in Berlin den Großteil der Überwachungen der TÜV. Dieser fertigt bei vorhandenen Mängeln ein Protokoll an, das auch an die Aufsichtsbehörde Lagetsi geht. Es wird eine Frist zur Behebung der Mängel genannt. Passiert danach immer noch nichts, kann die Lagetsi den Aufzug stilllegen - also verplomben.

Die Mängel des Aufzugs in der Giesebrechtstraße seien der Lagetsi bekannt gewesen, sagt Rath. "Es waren aber nicht so gravierende Probleme, als dass wir ihn stilllegen mussten." Eine Wartungsfirma sei beauftragt gewesen, die nötigen Schritte zu Beseitigung seien unternommen worden.

Trotzdem werde jetzt - wie üblich in solchen Fällen - geprüft, ob jemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, oder ob das Opfer selbst Schuld hat, weil es eigenmächtig versuchte, die Fehler zu beheben.

Der Lagetsi-Sprecher betonte, dass "der Aufzug das sicherste Verkehrsmittel weltweit ist". In Berlin gibt es rund 50 000 Fahrstühle. Die Zahl derjenigen, die erhebliche Mängel aufweisen, läge im "sehr geringen Bereich". Auch das tragische Unglück, das am Mittwoch passierte, sei als Einzelfall zu sehen. An einen vergleichbaren Fall könne er sich nicht erinnern.

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