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Medizinisches Gutachten: Dealerkinder: Angeblich Elfjähriger ist eigentlich 15 Jahre alt

Nachdem sich ein 13-jährige Dealer als mindestens 21 Jahre alt herausgestellt hat, bezeugt nun ein neues Gutachten, dass auch das elfjährige Dealerkind mindestens vier Jahre älter und damit strafmündig ist.

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage konnte bei einem jungen Drogendealer nachgewiesen werden, dass er älter ist als behauptet. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Mittwochabend. Erst vergangene Woche war wie berichtet bei einem angeblich 13-Jährigen durch medizinische Untersuchungen nachgewiesen worden, dass er mindestens 21 Jahre alt ist. Auf Grundlage des rechtsmedizinischen Gutachtens hatte der Staatsanwalt Untersuchungshaft gegen den mutmaßlich staatenlosen Araber Hassan El-F. beantragt. Am Mittwoch nun traf bei der Staatsanwaltschaft das Ergebnis einer Untersuchung in der Charité ein, die man dort im September bei einem ertappten angeblichen Elfjährigen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit vorgenommen hatte. Das Ergebnis: Er ist 15 Jahre alt – und damit ebenfalls strafmündig. Erst ab dem 14. Lebensjahr können Täter strafrechtlich verfolgt werden, deswegen geben sich immer wieder Dealer als jünger aus. Da viele von ihnen als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist sind und behaupten, sie hätten weder Angehörige noch Personalpapiere, erweist sich eine Altersbestimmung oft als sehr kompliziert. Unter anderem wegen Personalmangels war es, wie berichtet, in der Vergangenheit schwierig, die nötigen medizinischen Tests zeitnah durchführen zu lassen. Nachdem ein Berliner Gutachter verzogen war, konnte der Verdächtige, der sich als 13-jährig ausgegeben hatte, erst Monate später in Brandenburg untersucht werden. Altersbestimmungen sind nicht so genau wie DNA-Analysen: Am sichersten gilt eine Röntgenmethode, wobei die als gesundheitsgefährdend gilt und erst nach richterlichem Beschluss erlaubt ist.

Seit August sprechen sich die Behörden in einer Arbeitsgruppe ab. Inzwischen ist auch ein dritter der insgesamt acht als Dealer verdächtigten Jugendlichen untersucht worden. Das Ergebnis liege aber noch nicht vor, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die Charité hat jetzt eine Regelung für künftig anfallende Altersbestimmungen getroffen. Dem Universitätsklinikum zufolge wird Michael Tsokos, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, als Ansprechpartner fungieren.

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