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Messerattacke: Polizei schießt auf Messerstecher

Blutiges Ende eines Ehestreits in Steglitz: Ein Berliner Polizist hat im Einsatz einen alkoholisierten 48-Jährigen angeschossen, der zuvor seine Frau schwer verletzt hatte.

Nur durch einen gezielten Schuss konnte die Polizei gestern früh einen Betrunkenen stoppen, der zuvor seiner 44-jährigen Frau lebensgefährliche Messerstiche zugefügt hatte. Als die Polizei in der Wohnung der Frau in der Steglitzer Paulsenstraße eintraf, bedrohte der Betrunkene die Schwerverletzte weiterhin mit der Tatwaffe. Um sie zu schützen, schoss ein Beamter auf den Mann und traf ihn in den Oberkörper. Die Frau wurde durch eine Notoperation im Klinikum Benjamin Franklin gerettet, sie wie auch ihr Mann schweben weiter in Lebensgefahr. Die zweieinhalbjährige Tochter der Frau blieb unverletzt, das Kind wurde Verwandten der Frau gegeben.

Nach Polizeiangaben lebt das Paar getrennt. Der Täter ist nicht der Vater des Mädchens. Ob André B. die Tatwaffe, ein Küchenmesser, mitgebracht oder in der Wohnung gefunden hatte, ist unklar.

Bereits um 4.30 Uhr hatte Sabine B. die Polizei geholt, weil ihr Mann an der Wohnungstür klingelte. Zuvor hatte dieser bei Nachbarn geklingelt, um ins Treppenhaus zu gelangen. Als die Polizei eintraf, war er jedoch wieder verschwunden. Drei Stunden später klingelte André B. nicht mehr, sondern schlug gleich die Scheibe der Haustür ein. Mehrere Mieter des Hauses riefen deshalb sofort die Polizei. Ihre Wohnungstür soll die Frau ihrem Mann dann allerdings selbst geöffnet haben.

Laut Polizei war der Mann vor einiger Zeit umgezogen, bereits in der Vergangenheit soll es lautstarke Streitereien gegeben haben, die von der Polizei beendet werden mussten. Gegen den Mann lag aber kein sogenannter Wegweisungsbeschluss vor. Damit kann ein Gericht einem Mann verbieten, sich seiner Frau oder ihrer Wohnung zu nähern.

Ein Polizeisprecher sagte gestern, der Beamte habe seine Waffe in einer „klassischen Nothilfesituation“ gebraucht. Nothilfe ist eine zugunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr – und deshalb straffrei. Die Streifenpolizisten vom nächsten Abschnitt waren durch die offene Tür in die Wohnung eingedrungen, wo André B. immer noch seine am Boden liegende Frau mit dem Messer traktierte. Deshalb gab der Beamte einen Schuss ab. Der 48-Jährige wurde in den Rücken getroffen. Wie stark er alkoholisiert war, steht noch nicht fest.

Wie bei Schüssen durch Polizisten üblich, hat eine Mordkommission die Ermittlungen übernommen. So wird der Beamte jetzt befragt, ob er auf den Oberkörper gezielt hatte oder auf den Arm, in dessen Hand der Mann das Messer hielt. Ha

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