zum Hauptinhalt

Missbrauch: Fall Uwe K.: Schwere Vorwürfe an das Jugendamt

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall des offenbar rückfällig gewordenen Sexualstraftäters Uwe K. den Verdacht, dass im Spandauer Jugendamt nicht alles getan wurde, um ein junges Mädchen vor dem Kinderschänder zu schützen. Innensenator Körting kündigt Erklärung im Parlament an.

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall des offenbar rückfällig gewordenen Sexualstraftäters Uwe K. den Verdacht, dass im Spandauer Jugendamt nicht alles getan wurde, um ein junges Mädchen vor dem Kinderschänder zu schützen. „Beim Jugendamt sind in diesem Zusammenhang Unterlagen sichergestellt worden“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Sonnabend. „Es besteht der Verdacht, dass die Fürsorgepflicht verletzt wurde.“ Weitere Angaben machte Steltner dazu nicht, und auch die Spandauer Jugendstadträtin Ursula Meys (SPD) konnte die Beschlagnahme nur bestätigen, aber keine genauen Angaben machen. „Wir werden den Vorwurf prüfen“, sagte sie und kündigte eine Stellungnahme für Montag an.

Der vor kurzem bekannt gewordene mögliche Rückfall des Sexualstraftäters hat eine Debatte darüber provoziert, ob alle staatlichen Stellen genug getan haben, um den 2007 trotz seiner Einstufung als gefährlich aus der Haft in Brandenburg entlassenen K. nach dem Umzug nach Spandau daran zu hindern, weitere Kinder zu vergewaltigen. So hatte die CDU Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) vorgeworfen, die Gefahr unterschätzt zu haben.

Das weist die Senatorin zurück. „Von der Führungsaufsicht her ist alles gemacht worden, was wir an Mitteln haben, um einen solchen Menschen zu begleiten, zu betreuen und zu kontrollieren“, sagte sie am Sonnabend. So hätten sich schon vor dem Umzug von K. nach Spandau Sozialarbeiter mit seinem Fall beschäftigt, der Bewährungshilfe wurde ein Psychologe zur Seite gestellt. Außerdem absolvierte K. in Berlin, anders als zuvor im Brandenburger Gefängnis, eine vom Gericht angeordnete psychiatrische Behandlung. Diese habe K. in der nach Einschätzung der Justizsenatorin „sehr erfahrenen“ psychiatrisch-therapeutischen Ambulanz an der Charité absolviert. Es könne weder der Justiz noch der Polizei ein Vorwurf gemacht werden, sagte von der Aue. Zu am Wochenende bekannt gewordenen Vorwürfen, die für derartige Prävention zuständige Dienststelle des Landeskriminalamtes habe nicht ordnungsgemäß gearbeitet, gab es am Wochenende keine Stellungnahme. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ließ erklären, dass er sich dazu am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses äußern werde.

„Das, was man mit staatlichen Mitteln machen kann, ist gemacht worden“, fasst Justizsenatorin von der Aue ihre Einschätzung zusammen. Allerdings gebe es Grenzen: „Selbst wenn man jemanden 24 Stunden am Tag observiert, kommt man nicht an die Fälle heran, in denen sich der Täter das Vertrauen der Eltern erschleicht und so in Kontakt mit den Kindern kommt“, sagte von der Aue. Die staatliche Kontrolle von potenziellen Wiederholungstätern wie K. ende, wenn er sich zum Beispiel in Privatwohnungen aufhält. „Es kann keine hundertprozentige Sicherheit von Staats wegen garantiert werden.“ So hänge die Sicherheit von Kindern vor Männern wie Uwe K. auch mit der Frage zusammen, „wie weit Eltern ihre Kinder sensibilisieren“.

Aus Sicht der Polizei ist eine hundertprozentige Sicherheit ebenfalls mit den zur Verfügung stehenden Kräften kaum möglich. „Um diese Art von Straftätern rund um die Uhr zu bewachen, bräuchte man pro Person acht bis 15 Beamte“, sagte der Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei Klaus Eisenreich. Das Problem mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern könnte nicht von der Polizei allein gelöst werden, es sei vielmehr eine Veränderung der Gesetzgebung nötig.

Noch 2010 könnte sich die Rechtslage für derartige Fälle tatsächlich grundlegend ändern. Die Regierungsparteien wollen die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung reformieren. Ziel ist eine abgesicherte gesetzliche Regelung, mit der ein Haftentlassener anschließend weiter in Sicherungshaft gehalten werden kann.

In Berlin leben derzeit 238 haftentlassene Sexualstraftäter. 63 gelten als besonders gefährlich, bei 35 sind die Verdachtsfälle so gravierend, dass ihr Umfeld gewarnt wurde. Zehn Sexualstraftäter haben sich seit der Haftentlassung Kindern genähert und so gegen Gerichtsauflagen verstoßen. Sie wurden vorübergehend festgenommen, erkennungsdienstlich behandelt und anschließend observiert.

K. ist einer von ihnen. Der mehrfach wegen Vergewaltigung und Kindesmissbrauchs verurteilte Straftäter sitzt seit Dezember wieder in Untersuchungshaft. Gegen ihn läuft laut Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, sich erneut des schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung an „mindestens einem Kind“ strafbar gemacht zu haben. Das Mädchen soll bei der Tat elf Jahre alt gewesen sein. Auch soll K. gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen haben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false