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Missbrauch: Jugendklubleiter wegen Sex mit Jungen vor Gericht

Einem 43-Jährigen wird vorgeworfen über mehrere Jahre 11 bis 16-jährige Jungen in einem Klub im brandenburgischen Velten missbraucht zu haben. Trotz einschlägiger Vorstrafe hatte der Mann 2001 den Job in der Jugendarbeit erhalten.

Der frühere Leiter eines Jugendklubs im brandenburgischen Velten muss sich seit heute wegen sexuellen Missbrauchs von zehn Jungen vor dem Berliner Landgericht verantworten. Während seiner Tätigkeit als Klubleiter von April 2001 bis April 2006 soll es bei Veranstaltungen im Klub, in Zeltlagern und bei privaten Feiern zu insgesamt 29 sexuellen Übergriffen auf die anfangs 11- bis 16-Jährigen gekommen sein. Zwei weitere Übergriffe durch den Berliner fanden laut Anklage bereits 1996 und 2000 statt. Zu den am häufigsten missbrauchten Jungen zählt der Neffe des Angeklagten.

Bereits im Dezember 1997 war der heute 43-Jährige wegen ähnlicher Straftaten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der damals noch verheiratete, aber kinderlose Mann stand danach unter Bewährung, als er 2001 die Leitung des Jugendklubs nahe Berlin übernahm. Eigenen Angaben nach hatte der Mann in seiner Bewerbung auf die Vorstrafe hingewiesen.

Zu Prozessbeginn räumte der Angeklagten ein, mit drei Jungen, darunter seinem Neffen, Sex gehabt zu haben. Er mutmaßte, dass die anderen Jungen seinem Neffen "beistehen wollen wegen der Geschichte hier" und daher solche Behauptungen aufstellten.

Massieren und Streicheln kein Einstieg in sexuellen Missbrauch

"Massieren und Streicheln habe ich nie als Einstieg in den sexuellen Missbrauch gesehen", betonte der Angeklagte. Auch habe er niemals Jungen aufgefordert, ihn anzufassen. Pornofilme im Klub wurden seinen Angaben zufolge auch "nicht geduldet", und gemeinsame Saunabesuche seien für ihn "kein Problem" gewesen. Den Vorwurf, sich bei der Übernachtung im Zelt der Jungen an ihnen vergangen zu haben, wies er ebenso "vehement zurück". Das "Risiko der Entdeckung" wäre zu hoch gewesen, erklärte er.

Während seiner umfassenden Aussage räumte der 43-Jährige lediglich ein, 2003 mit seinem damals 17-jährigen Neffen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben sowie einen 15-jährigen Jungen "gestreichelt" zu haben. Darüber hinaus gestand er, während eines Besuchs bei einem Bekannten in München 2004 mit einem damals 14-Jährigen aus dem Klub Sex gehabt zu haben. Er könne sich daran zwar nicht erinnern, weil er betrunken gewesen sei. Aber die Angaben des Jungen seien "schlüssig". Auf die Fahrt in die bayerische Landeshauptstadt hatte ihn auch sein Neffe begleitet.

Dem Angeklagten zufolge hatte sich der Münchner Bekannte anhand eines früheren "FKK-Fotos", das "versehentlich im Internet gelandet" sei, in den Neffen verliebt. Auf dem Computer des Angeklagten wurden bereits 2002 diverse Nacktbilder mit Jungen gefunden. Eigenen Angaben nach machte er Bilder von Jungen beim Duschen, im Bett und in der Sauna. Der Prozess wird nächsten Dienstag fortgesetzt.

Beatrix Boldt, ddp

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