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Mord-Prozess: Charité-Schwester voll schuldfähig

Die wegen sechsfachen Mordes angeklagte Krankenschwester der Berliner Charité ist nach Aussage eines Gutachters voll schuldfähig. Die Frau soll Patienten mit Medikamenten-Überdosen getötet haben.

Im Prozess gegen die Charité-Schwester Irene B. wegen mehrfachen Mordes an Patienten hat am Freitag ein Gutachter die Angeklagte für voll schuldfähig befunden. Nach Überzeugung des Sachverständigen war das Handeln der 54-Jährigen von "Klarheit und Professionalität" getragen und von "festen ideologischen Wertvorstellungen" geprägt.

Dem Gutachter zufolge sah sich die Krankenschwester eigenen Angaben nach als "Mitwirkende des göttlichen Willens", die sich dazu "berechtigt" fühlte, Patienten zu töten, um deren "Würde" wieder herstellen. Es sei davon auszugehen, dass die Angeklagte die Taten nicht bereue und dazu stehe, hieß es.

Der Sachverständige bezeichnete die 54-Jährige als eine "narzisstische Persönlichkeit". Irene B. soll zwischen Juni 2005 und Oktober vergangenen Jahres sechs schwer kranke Menschen im Alter von 48 bis 77 Jahren auf der kardiologischen Intensivstation der Charité durch Medikamente getötet haben. Zwei weitere Patienten, denen sie ebenfalls Überdosen verabreicht haben soll, konnten entweder reanimiert werden oder starben an einer anderen Erkrankung. (mit ddp)

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