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Mutter verurteilt: Dreijähriger "vegetierte" im Reisebett

Einen völlig unterentwickelten Dreijährigen fanden Polizisten in einer Wohnung in Hellersdorf vor zwei Jahren. Jetzt wurde die Mutter zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Kind sei regelrecht "dahinvegetiert", sagte die Polizei.

Am Ende des Prozesses flossen Tränen. Ob die Angeklagte ihren Sohn oder ihr eigenes Schicksal beweinte, ist allerdings unklar. Wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht an ihrem damals dreijährigen Sohn wurde die 25-Jährige vom Amtsgericht Tiergarten zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damit sich die Mutter an ihre "Verpflichtung" dem Kind gegenüber und an die Straftat "erinnert", muss sie zudem 1000 Euro in monatlichen Raten an ein Kinderschutzzentrum zahlen.

Die selbstständige Gebäudereinigerin wurde schuldig gesprochen, ihrem Sohn über einen längeren Zeitraum weder ausreichend zu essen und zu trinken gegeben, noch sich um seine Entwicklung gekümmert zu haben. Die Mutter habe versucht, "ihr eigenes Leben auf die Reihe zu kriegen" und dabei das ihres Kindes vernachlässigt, hieß es. Der Junge habe sich in einem "jämmerlichen Zustand" befunden, als das Jugendamt im Juli 2005 nach einem anonymen Hinweis in der Hellersdorfer Wohnung erschien.

Das Kind sei in einem Reisebett regelrecht "dahinvegetiert". Außer ein "paar Bausteinen" habe es nichts gehabt, was ihm Freude bereitet hätte, sagte die Richterin. Das Kind war abgemagert und wog gerade einmal neun Kilogramm. Das Normalgewicht eines Kindes in diesem Alter liegt bei mindestens 15 Kilogramm. Es roch nach Urin, sein Körper war ausgetrocknet, die Rippen standen hervor. Der Junge konnte weder laufen, sitzen noch sprechen oder selbstständig essen.

"Kinderzimmer" war eine Abstellkammer für Putzmittel

Nach Angaben eines Mitarbeiters vom Jugendamt musste der Kleine im Krankenhaus am Tropf "aufgepäppelt" werden, weil er nicht essen wollte. Ess- und Gewichtsstörungen seinen "eindeutig Vernachlässigungsfolgen" sagte ein Kinderarzt im Prozess aus. Ferner wurde eine "Fehlstellung der Hüfte" diagnostiziert, die darauf hindeutet, dass der Junge über einen längeren Zeitraum im Bett gelegen hatte.

Ein Kripobeamter erinnerte sich, dass der Dreijährige in einem "viel zu kleinen Babyschlafsack" lag und "wie ein Frosch die Beine angezogen hatte". Das so genannte Kinderzimmer sei eine "Abstellkammer" gewesen, in dem Putzmitteln und Reinigungsgeräte lagerten. Angemessene Nahrungsmittel oder Kinderpflegeprodukte gab es dagegen kaum.

Gericht: Angeklagte sei "keine gute Mutter"

Vor Gericht hatte die Mutter eine Vernachlässigung ihres Sohnes bestritten und behauptet, das Kind ausreichend ernährt und auch regelmäßig gebadet zu haben. Sie habe dem Kleinen aber nur "so viel  gegeben, wie er wollte". Er habe Babynahrung bekommen, weil er keine "Stulle" mochte. "Ein bisschen komisch" sei das schon gewesen, dass der Junge nicht zunahm, räumte die 25-Jährige ein. Aber es gebe "ja auch Kinder, die später kommen".

Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte "keine gute Mutter war" und "nicht geeignet" sei, den Jungen zu versorgen und zu erziehen. Der unterdessen Fünfjährige lebt bei Pflegeeltern und hat nach Angaben eines Kinderarztes "deutliche Fortschritte gemacht". Ob er jemals den Stand eines Gleichaltrigen erreicht, ist aber unklar. (mit ddp)

Beatrix Boldt[ddp]

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