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Update

Nach Einbruch ins Technikmuseum: Für Yunus K. gab es wieder Freispruch

Der 21-Jährige Yunus K., der in einem spektakulären Prozess um den Wurf eines Molotowcocktails bei Mai-Krawallen freigesprochen worden war, erhielt am Mittwoch auch im Verfahren um einen Diebstahl einen Freispruch.

Nachts war er im Museum. Plötzlich, angetrunken und mit einem Bekannten, der schon häufiger fremde Türen geknackt hat. Vitrinen gingen zu Bruch, Schmuck landete im Rucksack. Da lag der Freispruch für Yunus K. im spektakulären Prozess um den Wurf eines Molotowcocktails bei Mai-Krawallen 2009 keine drei Monate zurück. Der illegale Ausflug brachte K. am Mittwoch vor Gericht. Zwei Stühle weiter saß Norman B., den er aus dem Gefängnis kennt. Sie waren in das Technikmuseum in Kreuzberg geschlichen. Als Dieb betätigte sich aber nur einer.

Dicke Freunde waren sie nicht. „Wie man sich aus der Haft kennt“, sagte B. und zuckte mit der Schulter. Nachdenklich rieb sich Yunus K. das Kinn. Er saß als mutmaßlicher Randalierer siebeneinhalb Monate in Untersuchungshaft. Norman B. war als Einbrecher dort. Der eine Abiturient, der andere zwar auch aus gutem Hause, dem Lernen gegenüber aber lustlos. „Wenn mich etwas langweilt, breche ich ab und unter Alkohol will ich was erleben“, beschrieb er sich. K. dagegen hat sein Abitur in der Haft beendet, leistet jetzt Zivildienst als Rettungssanitäter.

Eine Zechtour lag hinter ihnen, als sie am 9. April 2010 gegen 22.20 Uhr über den Zaun des Museums in der Trebbiner Straße sprangen. Von einem Turm aus hatten sie den historischen Speisewagen vor dem Gebäude gesehen. „Da kann man rein“, rief B. und machte sich auf den Weg. Die andere Hälfte des Waggons befand sich in der Halle. Dort nahm B. Vitrinen mit allerlei Armbändern, Ketten, Ringen und Büsten, eine von Carl Benz, ins Visier. Die erste war geplündert, als Yunus K. kam. Norman B. sagte nun, dass K. ihn sofort stoppen wollte. „Lass den Quatsch“, habe K. gerufen.

Yunus K. hatte „tierische Angst“, wollte nur weg. „Wir sind zu mir nach Hause“, schilderte er. Am nächsten Morgen kam mit dem klaren Kopf auch das böse Erwachen. Er rief seine Rechtsanwältin an und sorgte dafür, dass der Schmuck umgehend zurückgegeben wurde. Es war dann B., der unter Drogen durch die Gegend fuhr, sich verfolgt fühlte und in einem Telefongespräch mit der Polizei berichtete, dass er in das Museum eingedrungen sei.

Zwei Vitrinen hatte B. ausgeräumt und 79 Teile im Gesamtwert von 10 000 Euro eingesteckt. Für den Staatsanwalt aber hatte Yunus K. eine „sukzessive Beihilfe“ geleistet, weil er den Dieb anschließend mit nach Hause nahm. Er beantragte eine Auflage von 500 Euro. Die Richter aber sahen „keine Hilfe zur Tat oder zur Beutesicherung“. Yunus K. wurde wieder freigesprochen. Gegen B. ergingen unter Einbeziehung einer früheren Strafe zwei Jahre Haft. Ob er Bewährung bekommt, soll in einem halben Jahr entschieden werden.

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