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Nach Faustschlägen bei Festnahme: Polizisten als Schläger verurteilt

Am Alexanderplatz wurde ein Mann von Polizisten beim Pinkeln erwischt, bei der Festnahme wurden die Beamten handgreiflich. Jetzt mussten sie sich vor Gericht verantworten.

Drei Polizisten hatten ihn erwischt und zu Recht zur Rede gestellt. Am Ende der Diskussion um sein Pinkeln gegen eine Wand aber lag René S. mit blutender Nase auf dem Boden. Vier Faustschläge ins Gesicht hatte der Mechaniker auf dem Bahnhof Alexanderplatz kassiert. „Ohne Grund“, sagte er am Donnerstag vor Gericht. Dort mussten sich zwei Bundespolizisten verantworten.

Der Jüngere gab die Schläge zu, berief sich aber auf Notwehr. Da allerdings widersprachen ihm zwei zufällige Zeugen: „Der Zivilist machte einen Schritt zur Seite, da ging es los“, beschrieb einer der Zeugen. Er und sein Begleiter standen auf der Rolltreppe, als es in der Nacht zum 21. Februar 2010 zur vorläufigen Festnahme kam. „Der Mann wurde geschlagen, zu Boden gerissen“, sagte der 27-Jährige. Die Angeklagten, 23 und 29 Jahre alt, sprachen dagegen von einem Angriff, der abgewehrt worden sei. „Er wollte zwischen uns durch“, sagte Angelo K., der Jüngere. „Ich packte ihn am Oberarm, er fasste an meinen Kragen, drückte mich gegen eine Wand.“ Er habe kaum Luft bekommen. René S. hatten sie am nächsten Tag angezeigt.

Der Mechaniker war alkoholisiert. Die Beamten hatten seinen Ausweis verlangt, um für ein Bußgeld zu sorgen. Einer der Polizisten telefonierte mit dem Dokument in der Hand. Der 24-jährige S. wurde ungeduldig und wollte seinen Ausweis zurück. Da wurde es handgreiflich. Warum konnte S. nicht ohne Schläge festgehalten werden? Schließlich stand neben K. auch der Mitangeklagte H. Der Ältere aber war angeblich nicht schnell genug. „Ich stand ungünstig“, sagte er. Der dritte Beamte, der mit auf dem Bahnhof war, trat als Zeuge auf. Der 36-Jährige ist Ausbilder. Er sage immer: „Schlagt den Leuten nicht ins Gesicht in der Öffentlichkeit.“ Da es sich aber um einen Angriff auf den Hals handelte, seien die Schläge ein „angemessenes Mittel“ gewesen. Die Richterin sah das anders. K. soll wegen Körperverletzung im Amt sowie Falschanzeige 9800 Euro Strafe zahlen, gegen seinen Kollegen ergingen 4875 Euro wegen falscher Verdächtigung.

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