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Polizei vor dem Kriminalgericht in Moabit. (Archivbild)

© picture-alliance / dpa

Update

Nach Flucht aus Kriminalgericht Moabit: Geflohener Häftling wieder gefasst

Der Mann hatte nach seinem Ausbruch versucht einer Frau die Handtasche zu klauen und wurde wieder verhaftet. Ein anderer Mann ist noch flüchtig. Das Kriminalgericht muss ihren Zellentrakt nun baulich nachrüsten.

Einer der beiden Häftlinge, die am Dienstagmittag aus dem Kriminalgericht Moabit entflohen, wurde von Polizeibeamten inzwischen wieder gefasst. Das bestätigte ein Polizeisprecher dem Tagesspiegel am Mittwochmorgen. Der 39-jährige Mann hatte es nach seiner Flucht offensichtlich bis nach Hellersdorf geschafft. Dort, in der Gülzower Straße, versuchte er gegen 20.30 Uhr einer 50-jährigen Frau die Handtasche zu klauen. Ein Polizeibeamter, der in der Nähe wohnt, hörte die Hilferufe der Frau und konnte den Mann überwältigen. Als die alarmierte Polizei den Mann erkannte, nahmen sie ihn wieder in Gewahrsam und überstellten ihn der Justiz. Von dem zweiten flüchtigen Mann fehlt noch immer jede Spur.

Begonnen hatte die Flucht der beiden Männer am Dienstagmittag. Um kurz nach 13 Uhr war am Dienstag Wachleuten aufgefallen, dass sich zwei Männer aus einer sogenannten Vorführzelle befreit hatten. Anschließend wurde das gesamte Gebäude abgeriegelt und durchsucht. Für eine Stunde konnte man das Gebäude in der Turmstraße weder betreten, noch verlassen. Auch das Parkhaus des Kriminalgerichts wurde stundenlang durchsucht - ohne Ergebnis. Die beiden Männer sind nach wie vor flüchtig.

Flüchtiger hatte noch drei Monate abzusitzen

Ins Kriminalgericht waren die zwei Männer im Alter von 33 und 39 Jahren gebracht worden, um ihre Anhörungstermine zur vorzeitigen Strafaussetzung wahrzunehmen. Der Jüngere saß wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in der JVA Heidering. Er hatte am Flughafen Tegel Handtaschen geklaut. Laut Lisa Jani, Pressesprecherin und Richterin am Amtsgericht, hatte der Mann nur noch drei Monate bis zu seiner Entlassung. Sein Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde allerdings abgelehnt.

Der andere Mann erschien gar nicht erst zu seinem Anhörungstermin, sondern floh davor aus der Vorführzelle, die er sich mit dem 33-Jährigen teilte. "Juristisch wird das Nichterscheinen als Antragsrücknahme gewertet", sagte Jani dem Tagesspiegel. Der 39-Jährige hatte noch eine Reststrafe wegen Körperverletzung und wegen eines Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz abzusitzen und hätte im April 2017 freigelassen werden sollen.

Fenster herausgestemmt, Stahltür aufgebrochen

Wie sich die beiden Männer befreien konnten, wird am Mittwoch langsam klar. "Die Männer haben ein Fenster mit brachialer Gewalt nach Innen aufgestemmt", sagte Jani dem Tagesspiegel. Vor dem Fenster seien keine Gitterstäbe gewesen, sodass die Täter direkt in einen umzäunten Innenhof gelangen konnten. Dort konnten sie eine Gittertür aufbrechen. Eine weitere Stahltür konnten die Flüchtigen ebenfalls aufbrechen. "Wir haben keine Anzeichen, dass die Täter Werkzeug benutzt haben", so Jani. Außerdem sei man sich sicher, dass beide Türen abgeschlossen gewesen waren.

Der Ausbruch hat deshalb jetzt Folgen für das Kriminalgericht. "Dieser Trakt muss baulich nachgebessert werden", sagte Jani und erklärte, dass vorerst keine Häftlinge in die anderen fünf oder sechs Vorführzellen untergebracht werden. Es gebe aber noch weitere sichere Zellen, so Jani.

Ausbruch ist nicht strafbar

Ob die beiden Männer die Tat geplant hatten, Hilfe bekamen oder spontan geflohen sind, steht noch nicht fest. Eine Justizsprecherin sagt dem Tagesspiegel, dass die beiden Männer zuvor noch keinen Ausbruchversuch unternommen hätten. Außerdem hätten sich die beiden keine Zelle geteilt und es sei auch nicht aufgefallen, dass sie befreundet gewesen seien. Sollten sie bei ihrer Flucht keine Gewalt ausüben oder andere Straftaten begehen, hat der Ausbruch für sie übrigens juristisch keine Folgen. "Das Fliehen an sich ist nicht strafbar und führt nicht zur Haftverlängerung", so Jani.

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