Nach Sicherungsverwahrung : Schwerverbrecher wieder auf der Anklagebank
19.07.2012 17:14 UhrÜber das Dilemma mit der Sicherungsverwahrung.
Die „Haft nach der Haft“ konnte bis 1998 nur für maximal zehn Jahre verhängt werden. Dann aber strich der Gesetzgeber die Obergrenze. Diese nachträgliche Verlängerung aber kippte der Europäische Gerichtshof im Dezember 2009. Nach der geänderten Rechtsprechung für solche Fälle ist in Berlin für sieben Verurteilt die SV für erledigt erklärt und in vier Fällen unter Weisungen und Aufsicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Bislang sei nur P. erneut auffällig geworden, hieß es am Rande des Prozesses.
Rainer P. wurde am 28. Februar 2011 entlassen. Auch um ihn hatten Polizei und Justiz einen Sicherheitszaun aus Auflagen gezogen. Er sollte zu Therapeuten, er hatte Bewährungshelfer an der Seite, er durfte vor allem keinen Tropfen Alkohol trinken. Bis Ende Oktober sei das auch gut gelaufen, sagte sein Anwalt Steffen Tzschoppe. Doch P. sei in sein altes Milieu am Leopoldplatz abgerutscht. Auch die neue Freundin trank viel zu viel. Einer seiner Zechkumpane kam als Zeuge. Er roch stark nach Alkohol.
Gegen die so genannten Führungsauflagen hat Rainer P. verstoßen. Das belegt eine Untersuchung kurz nach der Prügelei. An die zwei Promille Alkohol im Blut stellte man fest. Seitdem befindet sich der auf Bewährung Entlassene wieder in Haft. Die Verstöße gegen die Auflagen sind Teil der Anklage. Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt.








