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Nach Verweigerung der Aussage: Pokerräuber bleibt in Beugehaft

Weil einer der Verurteilten weiter die Aussage verweigert, bleibt er vorerst weiter in Beugehaft. Nach Meinung des Gerichts beruft er sich auf ein ihm nicht zustehendes Schweigerecht.

Einer der vier bereits verurteilten Pokerräuber hat am Dienstag als Zeuge im Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Drahtzieher des Überfalls erneut die Aussage verweigert und bleibt deshalb in Beugehaft. Der 22-Jährige hatte sich bereits in der vorigen Woche auf ein umfassendes Schweigerecht berufen, das ihm aus Sicht des Landgerichts aber nicht zusteht. Der Streit ist inzwischen beim Kammergericht anhängig.

Der in seinem eigenen Prozess geständige Vedat S. will nicht aussagen, weil er früher „möglicherweise nicht ganz die Wahrheit gesagt hat“. Er war zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Als Zeuge kam er zunächst als freier Mann zum gestrigen Prozess, da er bis zur Ladung zum Strafantritt von der Haft verschont worden ist. Am Donnerstag soll er erneut befragt werden.

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