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Neonazi-Aufmarsch: Linke kritisiert Polizeiauflagen

Der Senat will die geplanten Demonstrationen gegen den Naziaufmarsch in Lichtenberg verlegen. Bezirksbürgermeisterin Emmerich protestiert im Namen der Bürger mit einem offenen Brief an den Innensenator. Unterdessen hat das Verwaltungsgericht die Auflagen bestätigt.

Wegen des für Samstag  in Karlshorst geplanten Neonazi-Aufmarsches hat sich die Bezirksbürgermeisterin von Lichtenberg, Christina Emmrich (Linke), an Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gewandt. In einem Offenen Brief protestierte sie im Namen der Bürger gegen die erzwungene Verlegung von Gegendemonstrationen. Insgesamt sind nach Angaben der Kommunalpolitikerin 19 Protestaktionen gegen den rechten Aufzug angemeldet.

Das Lichtenberger Bündnis demokratischer Kräfte habe kein Verständnis für die Entscheidung der Polizei zur Umleitung der Gegendemonstrationen, heißt es in dem Schreiben. Zudem stoße die Route des rechten Aufmarsches durch die Weitlingstraße bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Schließlich hätten vielfältige Aktivitäten und Projekte den - einst rechtslastigen - Ruf des Weitlingkiezes verändert. Zu den Veranstaltern der Gegendemonstrationen gehören unter anderem die SPD Lichtenberg, die Antifaschistische Linke, das Interkulturelle Bildungszentrum sowie Initiativen gegen Rechtsextremismus von Treptow-Köpenick und Karlshorst.

Kritik der Bürgermeisterin als polemisch verurteilt

Ein Sprecher Körtings verteidigte am Freitag das Vorgehen der Behörde. Die Versammlungsfreiheit sei ein "sehr hochwertiges Rechtsgut", dessen Einhaltung beachtet werden müsse. Der Polizeiarbeitskreis der Berliner CDU verurteilte die Kritik der Bezirksbürgermeisterin als "polemisch" und von Unkenntnis" geprägt. Am Donnerstagmorgen war auf das Wohnhaus des Leiters für versammlungsrechtliche Angelegenheiten bei der Berliner Polizei ein Farbanschlag verübt worden. Der Staatsschutz ermittelt.

Unterdessen mussten die Gegner des Meonazi-Aufmarsches eine Niederlage vor Gericht einstecken. Das Berliner Verwaltungsgericht vereigert zwei linken Gegendemonstrationen die Rücknahme strenger Polizeiauflagen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Organisatoren beider Demonstrationen müssen sich "zeitliche und örtliche" Verschiebungen gefallen lassen. In beiden Fällen drohe eine gewaltttätige Konfrontation bei Begegnung von Neonazis und Gegendemonstranten, so das Gericht. (bvdw/ddp)

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