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Neuneinhalb Jahre Haft: Gastwirt aus Berlin nach Schüssen aus Frust wegen Mordversuchs verurteilt

Im Herbst 2012 hatte er erst eine Abfuhr von seiner Freundin erhalten und anschließend aus Frust auf eine Menschengruppe in Schöneberg geschossen. Der Gastwirt Sebastian P. wurde am Freitag zu Neuneinhalb Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt.

Der Gastwirt war wütend und fühlte sich gekränkt. „Er wollte sein verletztes Ego pushen“, hieß es im Urteil. Sebastian P. habe gezielt in Richtung einer Gruppe von Menschen geschossen, die ihm nichts getan hatten. Eine Kugel verletzte einen 22-jährigen Schüler so fürchterlich, dass er bis heute im Rollstuhl sitzt. P. habe sich des versuchten Mordes schuldig gemacht, stand am Freitag für das Gericht fest. Gegen den 28-Jährigen ergingen neun Jahre und sechs Monate Haft.  

Der damalige Wirt mit Lokal in Gatow war am 6. Oktober 2012 mit einem scharf geladenen Revolver unterwegs. Er wollte zu seiner Freundin, die seine Anrufe ignoriert hatte. Als sie nicht öffnete, schoss er durch den Briefschlitz und fuhr nach Schöneberg. „Er war extrem frustriert“, sagte der Vorsitzende Richter. Auch hatte P. getrunken und Kokain konsumiert. An der Hohenstaufen- Ecke Goltzstraße traf er auf eine Gruppe junger Leute. Es gab einen Wortwechsel. Plötzlich fielen Schüsse. Die letzte Kugel traf Björn K., der mit dem Disput nichts zu tun hatte.

Sebastian P. stellte es als Unfall dar. Erst habe er einen Warnschuss abgegeben. Als er dann floh, habe sich versehentlich ein Schuss gelöst und sei „zur Seite losgegangen“. Er habe nicht gezielt geschossen, den jungen Mann nicht verletzen wollen. Das Gericht befand: „Es ist physikalisch extrem unwahrscheinlich, dass sich ein Schuss löste, wie er es beschrieb.“ Die Waffe sei zu schwer, auch deren Abzug lasse das eigentlich nicht zu.

Björn K. stand mit dem Rücken zum Schützen. P. schoss aus Sicht des Gerichts heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Opfer Björn K., damals Schüler einer Fachoberschule, ist bis heute weitgehend gelähmt. „Er muss sich endlos quälen“, hieß es im Urteil. Die schweren Folgen wirkten sich zum Nachteil des Angeklagten aus. Allerdings berücksichtigte das Gericht, dass der frühere Wirt inzwischen sein Lokal verkauft und den Erlös von 35 000 Euro an Björn K. als Schmerzensgeld überwiesen hat.

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