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Nichtraucherschutz: Gesundheitssenatorin will totales Rauchverbot

Immer mehr Kneipen und Raucher ignorieren das Gesetz zum Nichtraucherschutz – deswegen diskutiert der Berliner Senat, alle bisherigen Ausnahmen zu streichen. Doch ob sich das in der Koalition durchsetzen lässt, ist offen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nichtraucherschutzgesetz wird in der Senatskoalition über ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen diskutiert. Als besorgniserregend gilt, dass in immer mehr Kneipen und Gaststätten wieder Aschenbecher auf den Tischen stehen und viele Raucher ungeniert zur Zigarette greifen. Der Richterspruch werde als Freibrief empfunden, beklagt Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Niemand kümmere sich darum, ob ein Lokal eine Eckkneipe im Sinne des Urteiles sei – obwohl das gesetzliche Rauchverbot aus Gründen des Wettbewerbsschutzes ausdrücklich nur für diese Kneipen aufgehoben wurde. Aus Sicht der Senatorin und der Gesundheitspolitiker der Koalition im Abgeordnetenhaus, Stefanie Winde (SPD) und Wolfgang Albers (Linke) muss das Gesetz schnellstens so überarbeitet werden, „dass wieder ein totales Rauchverbot verfassungsgemäß und damit durchsetzbar ist.“ Doch Senat und Koalitionsfraktionen streiten noch um die Marschrichtung.

Wie berichtet, hoben die Karlsruher Richter Ende Juli das Rauchverbot unter bestimmten Voraussetzungen für die klassischen Eck- oder Bierkneipen vorerst auf. Dabei ging es allerdings nicht um den untersagten Griff zur Zigarette. Das Qualmverbot an sich sei im Sinne des Gesundheitsschutzes grundsätzlich verfassungsgemäß, heißt es im Urteil. Anstoß nahm das Gericht vielmehr an den im Nichtraucherschutzgesetz als Ausnahme erlaubten sogenannten „Raucherräumen“. In solchen separaten, vom eigentlichen Gastraum strikt abgetrennten Räumen darf weiter geraucht werden.

Doch vielen Wirten von Kleinstkneipen fehlt für diese Umbauten der Raum und oft das Geld – deshalb sahen sie sich gegenüber größeren Lokalen benachteiligt, die rauchenden Gästen künftig eine solche Alternative anbieten können. Ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung sei verletzt, argumentierten. Das Gericht gab ihnen Recht.

Allerdings definierten die Richter genau, für welche Art von Kneipen das Verbot vorläufig aufgehoben wird. Sie dürfen nicht größer als 75 Quadratmeter sein, keine zubereiteten Speisen verkaufen und nur Personen über 18 Jahren Zutritt gewähren. Aus Sicht der Gesundheitssenatorin sind damit „Tür und Tor für eine leidige Debatte eröffnet, auf welche Kneipe dies zutrifft und auf welche nicht.“ Jede Ausnahme schaffe Unsicherheiten und erschwere Kontrollen, argumentiert sie.

Der Chirurg und gesundheitspolitische Sprecher ihrer Partei, Wolfgang Albers, sagt es noch drastischer: „Jetzt beginnen die blödsinnigsten Streitereien. Sind die Laugenbrötchen mit Butter oder die bei Aldi gekauften Buletten zubereitet? Wo beginnt und endet der Gastraum und wie will man das bei Kontrollgängen überhaupt ausmessen?“ Der Zweck des Gesetzes, Nichtraucher zu schützen, gerate dabei „aus dem Blick.“ Ebenso wie die Gesundheitssenatorin wollen Albers und seine SPD-Kollegin Winde deshalb die als einzige Ausnahme vorgesehenen Raucherräume aus dem Gesetz streichen. Damit gelte ein „flächendeckendes Rauchverbot“ in allen Berliner Lokalen, die klassische Eckkneipe sei gegenüber der größeren Konkurrenz nicht mehr benachteiligt, das Gesetz folglich verfassungsgemäß.

Doch ob sich das in der Koalition durchsetzen lässt, ist offen. Im Senat und in beiden Fraktionen gibt es etliche Raucher, die in Kleinstkneipen selbst weiter qualmen möchten. Anfang kommender Woche wollen sich SPD, Linke und der Senat eine endgültige Meinung bilden. Dabei wird auch der Aspekt eine Rolle spielen, dass alle Bundesländer nach dem bisherigen förderalen Durcheinander eine einheitliche Regelung anstreben.Demnächst wollen sich die Gesundheitsminister und Ministerpräsidenten abstimmen.

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