zum Hauptinhalt

Öffentlicher Dienst: Streikverbot für Polizeiangestellte abgelehnt

Sie dürfen ihre Arbeit niederlegen: Polizeipräsident Dieter Glietsch ist mit seiner Forderung nach einem Streikverbot für Polizeiangestellte erneut vor Gericht gescheitert. Die CDU befürchtet infolgedessen eine gefährdete Sicherheitslage vor dem 1. Mai.

Die Vorsitzenden der 58. und 59. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin verwarfen am Dienstag einen Antrag Glietschs, zwei Widersprüche gegen eine Entscheidung des Gerichts sofort zu behandeln. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

Am Montag hatte das Gericht gegen den Willen des Polizeipräsidenten entschieden, dass ab Mittwoch knapp zwei Drittel der Angestellten beim Objektschutz sowie der Gefangenensammelstellen streiken dürfen. Eine etwaige Zwangsverpflichtung der Polizisten dürfe nicht über einen im Februar erzielten entsprechenden Kompromiss hinausgehen. Mit dieser ersten Entscheidung gaben sie Anträgen auf einstweilige Verfügung der Polizeigewerkschaften GdP und DPolG statt.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Frank Henkel, erklärte, die angekündigten Streiks verschärften die Sicherheitslage vor dem 1. Mai. Beamte, die für streikende Kollegen einspringen müssten, fehlten an anderer Stelle. Als Schuldigen machte Henkel Innensenator Ehrhart Körting (SPD) aus. Dieser habe sich "durch seine sture Haltung gegenüber den Gewerkschaften selbst in diese Bredouille" gebracht. Körting solle nun "unverzüglich" Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern anfordern. (saw/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false