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Update

Polizistin freigesprochen: Mit Reizgas gegen Betrunkenen

Ein alkoholisierter Radfahrer bewegte sich "aggressiv" auf eine Polizistin zu. Darauf zückte sie das Reizgas. Das Amtsgericht Tiergarten war nicht ganz glücklich mit dem Handeln der Beamten, strafbar sei es aber nicht, hieß es.

Der Mann auf dem Fahrrad hatte tief ins Glas gesehen und fuhr Schlangenlinien. Er musste in jener Augustnacht 2008 aus dem Verkehr gezogen werden. Eine Polizistin sprach ihn laut und in barschem Ton an. Als der Betrunkene das kritisierte, konterte sie: „Ich werde nicht für Freundlichkeit bezahlt.“ Am Ende waren über ein Dutzend Polizisten vor Ort und der Torkelnde wurde mit Pfefferspray in den Augen und in Handfesseln abgeführt.

„Wir haben es bereut, die Polizei gerufen zu haben“, erklärten Zeugen am Montag vor Gericht. Auf der Anklagebank saß jene Polizistin, die bei dem Einsatz in Friedenau nichts von Freundlichkeit hielt. Sie habe dem „alkoholbedingt Schwankenden“ grundlos Reizgas ins Gesicht gesprüht, hieß es in der Anklage wegen Körperverletzung im Amt. Die 39-Jährige mit der Erfahrung von 21 Dienstjahren hielt dagegen: „Er machte plötzlich einen Schritt auf mich zu – mit erhobenen Fäusten.“ Aus Angst habe sie das Pfefferspray gezückt und zwei Stöße abgegeben. Auch zuvor sei sie nicht unhöflich zu ihm gewesen. „Ich bin von Natur aus laut.“

Der Betrunkene war ein 40-jähriger Dozent, der schwankend Rad fuhr. Ein Autofahrer stoppte. Der Manager und seine Begleiterin wollten den Radfahrer gerade ansprechen, da hielt noch ein Wagen. Ein Polizist außer Dienst und eine Kriminalbeamtin stiegen aus. Weil der Dozent parkende Autos berührt haben soll, musste sein Promille-Wert ermittelt werden. Der Polizist rief eine Funkstreife.

„Als die Polizistin kam, eskalierte die Situation“, schätzte der Manager ein. „Der Radfahrer war nicht frech oder aggressiv“, erinnerte sich seine Begleiterin. „Die Beamtin war laut und gab Kommandos.“ Was war mit einer bedrohlichen Geste? „Er machte nichts, konnte sich doch kaum auf den Beinen halten“, meinten die Zeugen. Der zweite Beamte der Streife aber bestätigte die Version der Angeklagten: Vor dem Sprühen hätten sie bereits Verstärkung angefordert, weil ihnen der Mann gefährlich erschien. „Zehn Mann stürzten sich auf den Radfahrer“, sagte eine Zeugin. Er heulte: „Ich bin doch nur betrunken Rad gefahren.“

Das Pfefferspray sei objektiv nicht notwendig gewesen, befand der Richter. Strafbar aber habe sich die Beamtin nicht gemacht. „Man kann in den Kopf eines Alkoholisierten nicht hineinsehen“, begründete er den Freispruch. Sie habe nicht erkennen können, dass es eine harmlose Situation war. Doch er empfahl Selbstkritik. „Sie trägt Mitschuld daran, dass die Sache eskaliert ist.“

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