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Prozess: 14-Jähriger gesteht Messerangriff auf Schüler

Erst schlug er einen Elfjährigen zusammen, dann stach er auf einen 13-Jährigen ein und verletzte ihn lebensgefährlich. Der Täter ist erst 14 Jahre alt und muss sich nun vor einer Jugendstrafkammer verantworten.

Sein 14. Geburtstag lag erst ein paar Wochen zurück, als er an einer Haltestelle ein Messer zog. Honda (Name geändert) stach auf einen 13-Jährigen ein und verletzte ihn durch zwei Stiche in den Oberkörper schwer. Im Prozess wegen versuchten Totschlags gestand er am Dienstag den Angriff. Aus Wut habe Honda zugestochen, sagte der Verteidiger am Rande des nicht-öffentlichen Prozesses. Der Junge habe sich schnell provoziert gefühlt. „Da reichte ein falscher Blick.“ Er habe aber nicht töten wollen.

Der Schüler kannte den 13-Jährigen nur flüchtig. Beide lebten im September letzten Jahres in einem Heim für Kinder aus schwierigen Verhältnissen in Lichterfelde. Honda attackierte an einer Bushaltestelle zunächst einen Elfjährigen und trat mehrfach zu. Der 13-Jährige bewies Zivilcourage und wollte dem kleineren Jungen, der ebenfalls in dem Heim lebte und wie die beiden anderen auf dem Weg zu Proben für eine Zirkusaufführung war, zur Seite stehen. Honda aber zog ein Klappmesser aus der Hosentasche. Sein Opfer kam mit Verletzungen an Leber und Zwerchfell in ein Krankenhaus.

Der junge Angeklagte stammt aus einer bosnischen Familie. Er ist eines von zehn Kindern. Bei der Polizei soll er bereits seit längerem bekannt sein. In dem Heim in Lichterfelde war er neu. Möglicherweise war er wütend, weil er sich an Regeln halten sollte, die er früher brach. Zwei Tage vor dem Messerangriff hatte er zwei andere 13-jährige Mitbewohner geschlagen. Einer der Jungen verlor ein Stück von einem Zahn. Auch diese Vorwürfe habe sein Mandant eingeräumt, sagte der Anwalt. Honda wirke „sehr einsichtig und noch sehr kindlich“. Er habe sich bei seinen Opfern entschuldigt.

Ein psychiatrischer Gutachter sitzt mit im Gerichtssaal. Es geht um die nach Worten des Verteidigers „so schnell hoch kochende Wut“ und die Frage der Schuldfähigkeit des sehr jungen Angeklagten. Geprüft werden müsse, ob bereits eine Verantwortungsreife vorliege. Nur dann sei eine Verurteilung möglich. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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