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Prozess: Altenpfleger fälschte Testament von Nachbarin

Nach dem Tod seiner Nachbarin in Wedding fälschte ein 38-Jähriger deren Testament. Wegen versuchten Betrugs ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs ist ein Altenpfleger am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 38-Jährige wurde schuldig gesprochen, im Dezember 2009 nach dem Tod seiner Nachbarin ein Testament in ihrem Namen zu seinen Gunsten gefälscht zu haben.

Mit dem gefälschten Dokument hatte er dann beim Amtsgericht Wedding den Erbschein beantragt, um an das Vermögen der Verstorbenen in Höhe von 365.000 Euro zu gelangen. Zur Auszahlung kam es nicht, weil der Behörde die Fälschung auffiel.

Der Angeklagte hatte die hochbetagte alleinstehende Nachbarin nach einem Sturz in ihrer Wohnung fast eineinhalb Jahr lang bis zu ihrem Tod gepflegt. Im Prozess hatte er gestanden, sowohl das Testament als auch die Unterschrift der Verstorbenen auf dem Dokument gefälscht zu haben. In dem „Letzten Willen“ schrieb er fest, dass die Frau ihr „gesamtes Vermögen“ ihm vererbt. Er habe zwar gewusst, dass die Frau Vermögen habe, aber nicht in welcher Höhe, äußerte 38-Jährige. „Das war mehr als eine Dummheit“. Im Nachhinein könne er sich das nicht mehr erklären. Das sei auch in keiner Weise mit seinem Beruf vereinbar, sagte der Altenpfleger.

Nach Ansicht des Gerichts war der Angeklagte planvoll vorgegangen. Demnach hatte er das Testament nicht nur gefälscht, sondern auch in einem Schubfach in der Wohnung der Nachbarin „platziert“ und „arrangiert“, dass das Schreiben gefunden wird. Bei der Durchsicht von Unterlagen hatte er eine Bekannte der Verstorbenen auf das Testament hingewiesen. (dapd)

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