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Prozess: Anklage fordert acht Jahre Haft für Schönheitschirurgen

Im Prozess gegen den Schönheitschirurgen Reinhard S. um den Tod einer 49-jährigen Patientin ist nach achtmonatiger Verhandlung ein Urteil in Sicht.

Am 25. Januar könnte es nach Planungen des Gerichts zum Richterspruch kommen. Der Staatsanwalt hatte achteinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Mordes gefordert. Zudem plädierte er auf ein lebenslanges Berufsverbot. Der 59-jährige Arzt hatte jegliche Vorwürfe zurückgewiesen.

Hintergrund des Verfahrens ist eine ambulante Operation in der Charlottenburger Praxis des Chirurgen. Patientin Anja S. wollte sich den Bauch straffen lassen. Die Anklage geht von einer fehlerhaften Behandlung aus. Der Arzt habe bei dem Eingriff im März 2006 keinen Anästhesisten hinzugezogen. Als es zu einem Herz-Kreislauf-Zusammenbruch kam, konnte er die Patientin zwar reanimieren. Er habe sie aber trotz der Komplikation zunächst in seiner Tagesklinik liegen lassen und erst sechseinhalb Stunden später den Transport in ein Krankenhaus veranlasst.

Die Patientin sei nach Zeugenaussagen von einer Operation unter Beteiligung eines Narkosearztes ausgegangen, sagte der Ankläger. Sie sei in diesem Punkt getäuscht worden. Warum es zum Herzstillstand kam, sei ungeklärt. Der Angeklagte habe später aber vertuschen wollen, dass er entgegen seiner Pflicht nicht sofort den Notarzt alarmiert hatte. Er habe straf-, berufs- und zivilrechtliche Konsequenzen verhindern wollen, hieß es weiter in dem Plädoyer. Der Arzt hatte im Prozess schwere Vorwürfe gegen andere Mediziner erhoben. Im Krankenhaus seien tödliche Fehler gemacht worden, erklärte er. Dem Angeklagten sei es zu jedem Zeitpunkt darum gegangen, Leben und Gesundheit der Patientin zu schützen, sagten seine Verteidiger. Sie sollen ihr Plädoyer am 14. Januar fortsetzen. K.G.

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