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Prozess: Erneut Prozess um Haft nach der Haft

Die Haftzeit ist für Roman M. in knapp vier Wochen beendet. Doch die Anklage will den Gewalttäter wegschließen lassen.

Dann hat er auch die acht Jahre verbüßt, die er wegen Tötung seiner Ehefrau bekommen hatte. Er ist 45 Jahre alt und saß insgesamt bereits 20 Jahre hinter Gittern. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, soll er dort auch bleiben. Weil die Behörde nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt hat, sitzt der Gewalttäter seit gestern erneut vor dem Landgericht.

Höflich, beherrscht, schweigsam. So präsentierte sich Roman M. seinen Richtern. Im letzten Prozess war er von einem Gutachter als ein leicht provozierbarer Mann mit geringem Selbstwertgefühl beschrieben worden. Er reagiere auf eine Kränkung zunächst mit Rückzug. „Doch wenn das Fass überläuft, neigt er zu ungebremster Gewalt“, hieß es. Nun aber ist entscheidend, ob in der Haft „neue Tatsachen“ erkennbar geworden sind, die auf eine Gefährlichkeit des Inhaftierten hinweisen. Denn das ist Voraussetzung dafür, dass ein Gericht eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aussprechen kann. In ähnlichen Verfahren ist die Berliner Staatsanwaltschaft bislang stets gescheitert.

Ein DDR-Gericht hatte Roman M. 1986 wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nach einem längst beendeten Streit hatte er einem Kollegen einen glühenden Schürhaken in den Bauch gerammt. 1994 wurde er entlassen und heiratete seine Jugendliebe. Acht Monate später kam es zum Streit. Roman M. verließ die Wohnung und betrank sich. Am Morgen darauf machte seine Frau mit ihm Schluss. Da packte und würgte er sie. Fünf Minuten lang.

Die Anklage begründet ihren Antrag auf Haft nach der Haft mit Übergriffen auf Mitinsassen. Ein Vorfall habe 2003 zu einer dreimonatigen Haftstrafe wegen Körperverletzung geführt. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.K.G.

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