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Prozess: Für die Kollegen gab’s Pillen zum Nulltarif

Im Prozess um Medikamentendiebstahl im Knast wurden gestern fünf Justizbedienstete verurteilt. Die insgesamt 16 Fälle seinen nur "die Spitze des Eisbergs".

Die Richterin hatte keine Zweifel. „Sie haben Medikamente gestohlen“, hielt sie gestern den fünf Beamten vor. Die insgesamt 16 Fälle, um die es im Prozess ging, seien nur „die Spitze des Eisbergs“ gewesen. Wegen Diebstahls von Arzneimitteln in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit wurde ein Pflegeleiter zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen seinen Vorgänger ergingen sechs Monate auf Bewährung. Beide sollen zudem eine Geldauflage von je 2000 Euro zahlen. Die weiteren Angeklagten wurden zu Geldstrafen zwischen 1200 und 4800 Euro verurteilt.

Schlampereien in der fraglichen Arztgeschäftsstelle hätten es den Angeklagten möglich gemacht. „Kontrollen gab es nicht wirklich. Jeder konnte auf die Medikamentenschränke zugreifen“, kritisierte Richterin Kerstin Ritz. Sie stützte sich auf die Aussagen von Zeugen aus der Arztgeschäftsstelle. Die Angeklagten hätten damals auch keinen Hehl aus der Selbstbedienung gemacht. „Der hat sich wieder gut eingedeckt“, soll beispielsweise der Pflegeleiter einmal über den mitangeklagten damaligen Pflegedienstleiter gespöttelt haben.

Langjährige Mitarbeiter der JVA mussten sich für einen Gesamtschaden von insgesamt 2230 Euro verantworten. Der wegen der Medikamentenaffäre suspendierte Pflegeleiter ist 52 Jahre alt. Auf sein Konto sollen 15 Diebstähle zwischen Mai 2005 und September 2006 gehen. Er beging sie nach Überzeugung des Gerichts für mitangeklagte Kollegen. Zwölf Mal soll er seinem 64-jährigen pensionierten Vorgänger illegal Arzneien eingepackt haben. In zwei Fällen habe der 56-jährige Pflegedienstleiter, inzwischen ebenfalls vom Dienst suspendiert, Medikamente für den eigenen Bedarf erhalten. Ein 59-Jähriger, der jetzt Chef des Personalrats ist, sowie eine 40-jährige Krankenschwester wurden des Diebstahls in je einem Fall schuldig gesprochen.

Die Medikamentenaffäre war im Januar letzten Jahres bekannt geworden. Zwei Wochen später trennte sich Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) von Justiz-Staatssekretär Christoph Flügge. Zudem wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt, die zwei Monate später einen Bericht vorlegte. Von erheblichen Mängeln war die Rede. Die Organisation der Medikamentenversorgung in der Haftanstalt sei katastrophal und öffne einem Missbrauch Tür und Tor, warf die Kommission der Justizverwaltung vor. Inzwischen wurde das System der Bestellung und Kontrolle neu geregelt.

Die Angeklagten hatten geschwiegen. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Der Hauptbelastungszeuge, ein 47-jähriger Pfleger, sei nicht glaubwürdig. „Seine Angaben verlieren sich im Unbestimmten“, sagte einer der Anwälte. Er habe nie beobachtet, wie der Pensionär bei einem seiner regelmäßigen Besuche Arzneien erhalten habe.

Der Pfleger hatte mehrere Szenen beschrieben und Gespräche zitiert. Als sein direkter Chef, der Pflegeleiter, vor aufgetürmten Medikamenten saß, habe er gefragt: „Was ist denn das?“ Sein Vorgesetzter habe erklärt: „Das ist für die Kollegen.“ Als er Unmut zum Ausdruck brachte, habe der Pflegeleiter gedroht: „Halt mal die Füße still, wenn du hier länger arbeiten willst.“

„Ein funktionierender Selbstbedienungsladen“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Dorsch in seinem Plädoyer über die damaligen Verhältnisse. Das Urteil entsprach im Wesentlichen seinen Anträgen. Da die fünf Beamten wohl Rechtsmittel einlegen werden, dürfte die juristische Aufarbeitung der Affäre in eine nächste Runde gehen.

Kerstin Gehrke

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