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Amokfahrt. Mit 70 Stundenkilometern raste Wolfgang S. im November 2009 in den Blumenladen seiner Ex-Frau. Die damals schwer verletzte Verkäuferin klagt nun vor dem Sozialgericht – um zu erreichen, dass der Anschlag als Arbeitsunfall anerkannt wird.

© Andreas Meyer

Prozess gegen Berufsgenossenschaft: Mordanschlag am Arbeitsplatz - Arbeitsunfall?

Der Ex-Mann einer Blumenhändlerin raste mit einem Transporter in den Blumenladen. Die Verkäuferin will Verletztenrente und verklagt die Berufsgenossenschaft, damit sie den Mordanschlag als Arbeitsunfall anerkennt.

Für die damals 45-jährige Blumenhändlerin aus Neukölln begann der 13. November 2009 wie viele andere Tage auch. Am Vormittag stand sie in ihrem Verkaufsstand am Möwenweg in Buckow, Ecke Rudower Straße, den sie seit Jahren betrieb. Dann wurde ihr Leben aus den Fugen gerissen – davon, was Ermittler später eine „Wahnsinnstat“ nennen sollten: Mit einem gemieteten Kleintransporter raste ihr Ex-Mann in den Stand. Eine halbe Stunde dauerte es, bis die Feuerwehr die Frau schwerverletzt aus den Trümmern befreit hatte. Noch am Tatort gestand der damals 67-jährige Wolfgang S. einen zweiten Mordversuch: In einer Laubenkolonie hatte er zuvor versucht, seine aktuelle Frau zu erstechen.

Wird der Mordversuch als Arbeitsunfall gewertet, kann das Opfer eine Verletztenrente erhalten

Zu einem Prozess gegen Wolfgang S. kam es nie, weil sich der Rentner nach wenigen Tagen im Untersuchungsgefängnis Moabit mit einem Messer so schwer selbst verletzte, dass er starb. Am kommenden Montag beschäftigt der Fall der Blumenhändlerin dennoch die Justiz: Das Sozialgericht muss über die Frage entscheiden, ob der Mordversuch als Arbeitsunfall zu bewerten ist. Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gewesen sei, als ihr Ex-Mann sie attackierte, habe sie den Vorfall gegenüber der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall geltend gemacht, sagte Sozialgerichtssprecher Marcus Howe. Die Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW) widerspreche dieser Einschätzung und lehne die Zahlung einer Verletztenrente ab. Deshalb klagt die Frau vor dem Sozialgericht.

Hätte die Tat an jedem anderen Ort auch passieren können? Steht die Arbeit am Blumenstand in einem „ursächlichen Zusammenhang“ mit der Attacke? Oder ist von einem „rein persönlichen Hintergrund“ auszugehen, wie die BGHW argumentiert? Diese Fragen muss das Gericht beantworten. Bewerte das Gericht den Anschlag als Arbeitsunfall, werde in einem zweiten Schritt über die Entschädigung entschieden, sagte Howe.

Was als Arbeitsunfall gilt, regelt das Sozialgesetzbuch

Wolfgang S. war mit etwa 70 Kilometern pro Stunde in den Blumenstand gerast, seine Ex-Frau erlitt dabei Knochenbrüche und schwere innere Verletzungen. Über den derzeitigen Gesundheitszustand der Frau konnte Howe keine Angaben machen.

Eine Verletztenrente bekommt, wer nach einem Arbeitsunfall mindestens ein halbes Jahr lang um mindestens 20 Prozent seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Was als Arbeitsunfall gilt, regelt das Sozialgesetzbuch. Im Paragraf acht des siebten Buches heißt es: „Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz (...) begründenden Tätigkeit.“ Das heißt: Arbeitsunfälle müssen mit der Arbeit in Zusammenhang stehen. Auch ein Unfall auf dem Weg zum Arbeitsplatz gilt als Arbeitsunfall. „Viel ist aber Auslegungssache“, sagte Howe. In der Vergangenheit haben Gerichte den Begriff immer wieder breit gefasst interpretiert. Erst im Dezember wertete das Berliner Sozialgericht den Beinbruch auf einer Bowlingbahn als Arbeitsunfall, weil das Bowlen im Rahmen einer Weihnachtsfeier stattgefunden hatte.

Für die Verhandlung ist ein Tag angesetzt, das Urteil wird Montag erwartet.

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