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Prozess: Haftstrafe für Überfall auf behinderten Mann

Im Dezember 2006 hatten drei Männer einen gehbehinderten Mann in seiner Weddinger Wohnung überfallen. Sie schlugen auf das 48-jährige Opfer ein. Nun wurde einer der Täter verurteilt.

Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Berlin am Dienstag einen 32-jährigen Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, im Dezember 2006 mit zwei Freunden einen gehbehinderten Mann in seiner Weddinger Wohnung überfallen und ihm 300 Euro geraubt zu haben. Ein weiterer Komplize hatte im Auto gewartet.

Mit Messer und Schlagstock waren die Täter in die Wohnung des Opfers eingedrungen. Das Gericht war überzeugt, dass der Überfall begangen wurde, weil die Täter einen "größeren Geldbetrag " zu finden hofften und meinten, dass der Behinderte "ein leichtes Opfer" sei. Die meisten Schläge hatte der Mann aber mit seinem Gehstock abwehren können. Allerdings ging die Beinprothese des Mannes bei dem Überfall kaputt.

Dem Gericht zufolge hatte sich der Angeklagte im Hintergrund gehalten und die Schränke nach Beute durchsucht, während die Mittäter auf den Gehbehinderten einschlugen. Er habe auch den "Anstoß zum Ende" gegeben und damit weitere Verletzungen verhindert, hieß es. Im Prozess hatte der bislang unbestrafte Angeklagte eine Beteiligung an der Raubtat gestanden und sich bereiterklärt, ein Schmerzensgeld von 1500 Euro an das 48-jährige Opfer zu zahlen. Ein 23-jähriger Mittäter war bereits im Oktober vorigen Jahres zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Ein damals 14-jähriger Komplize sitzt in der Jugendstrafanstalt ein. (ae/ddp)

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